HGB §§ 105, 161; BGB §§ 666, 675, 705, 716 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen Gesellschaftern einer Publikums-GbR gegen diese nach § 716 Abs. 1 BGB Ansprüche auf Mitteilung von Namen und Anschriften […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mittreugeber
OLG München, Urteil vom 11.01.2012 – 7 U 2253/11
Mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer Fondsgesellschaft: Gesellschafterstellung des Treugebers im Innenverhältnis
Beteiligt sich ein Kapitalanleger mittelbar über eine Beteiligungstreuhand GmbH an einer Fondsgesellschaft und sieht deren Gesellschaftsvertrag vor, dass die Treugeber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt werden und die Regelungen des Vertrages insoweit entsprechend für die Treugeber gelten, so ist der Anleger ab Abschluss des Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin im Innenverhältnis zu der Fondsgesellschaft als deren Gesellschafter zu behandeln mit der Folge, dass auch die Regelungen des Gesellschaftsvertrages über die Beendigung der Gesellschafterstellung unmittelbar anzuwenden sind (Anschluss BGH, 11. Oktober 2011, II ZR 242/09, ZIP 2011, 2299)(Rn.12)
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