GmbHG § 64 Satz 1 HGB § 130a, § 177a InsO § 19 Abs. 2 S. 1 Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 23.02.2018, Az. 1 HK […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mitverschulden
BGH, Urteil vom 20. November 2014 – III ZR 509/13
BGB §§ 26, 86, 254 a) Wird der Vorstand einer Stiftung von der Stiftung wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so kann dieser der Stiftung gegenüber nicht einwenden, dass für den von ihm […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. Juni 2013 – IX ZR 204/12
BGB §§ 249, 254, 675; InsO § 15a a) Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung der GmbH beauftragten Beraters, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz darauf hinzuweisen, dass […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Februar 1995 – II ZR 225/93
Wichtiger Grund für Kündigung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung seines Geschäftsanteils
Zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages eines Gesellschafter-Geschäftsführers und zur Zwangseinziehung seines Geschäftsanteils, wenn der wichtige Grund im wesentlichen auf einen für nichtig erklärten Beschluß der Gesellschafterversammlung gestützt wird und die verbleibenden Vorwürfe gegenüber dem Fehlverhalten der die Kündigung und die Zwangseinziehung betreibenden Gesellschafter nur untergeordnete Bedeutung haben.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. Juni 1994 – II ZR 292/91
GmbHG § 64; BGB §§ 276, 823 a) Ein Geschäftsführer haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss nicht deswegen persönlich für eine Verbindlichkeit der GmbH, weil er zugunsten der Gesellschaft Sicherheiten aus seinem eigenen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. März 1983 – II ZR 103/82
GmbHG § 43; BGB § 254 a) Der Geschäftsführer, der wegen einer Pflichtwidrigkeit von der GmbH auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, kann dieser gegenüber nicht einwenden, die Gesellschafterversammlung habe ihn schlecht ausgewählt oder nicht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 23. Februar 1981 – II ZR 229/79
Zur Frage des Vorranges zwischen Ausschließung eines Gesellschafters und Auflösung der Gesellschaft in der auf persönliche Zusammenarbeit angelegten GmbH
1. Zum Auflösungsgrund nach GmbHG § 61 Abs 1.
2. Die Auflösungsklage ist abzuweisen, wenn gegen den Auflösungskläger die Ausschließung betrieben wird und gerechtfertigt erscheint.
3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesellschafters gerechtfertigt ist, wenn den Ausschließungskläger ein Mitverschulden, den Ausschließungsbeklagten aber das überwiegende Verschulden trifft.
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