Ein Gesellschafter kann gegen seinen Willen aus einem Gesellschafterverbund, so z.B. aus einer GmbH, ausgeschlossen werden. Für den zwangsweisen Verlust seiner Beteiligung erhält der Gesellschafter im Regelfall eine Abfindung. Der Grund für einen Ausschluss eines […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für nachträglich unangemessene Abfindungsklausel
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2017 – 14 U 3/14
Konkurrenzgesellschaft ohne Einfluss auf deren Geschäftsführung, ohne Tätigkeit im Unternehmen und ohne Möglichkeit, dieses zu beherrschen oder Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen zu nehmen, sind im Regelfall unbedenklich und von der sachlichen Reichweite eines Wettbewerbsverbots des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht umfasst.
2. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung oder eine Regelung im Anstellungsvertrag, die ein Wettbewerbsverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers vorsieht, muss im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG ausgelegt werden; sie erfasst ihrem rechtlich unbedenklichen Sinn und Zweck nach, die Gesellschaft vor der Aushöhlung von innen her zu schützen, im Regelfall nicht den rein kapitalistischen Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an einem Konkurrenzunternehmen und ist ggf. entsprechend einschränkend auszulegen.
3. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Schadens, der Wahrscheinlichkeit eines Schadens bzw. gezogenen Vorteilen, soweit Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft, Vorteilsherausgabe sowie ein Eintrittsrecht analog § 113 HGB auf den Verstoß gegen ein gesellschaftsrechtliches Wettbewerbsverbot gestützt werden.
4. Einem Minderheitsgesellschafter stehen eigene Ansprüche aus der Verletzung eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots durch einen Mitgesellschafter nur dann zu, wenn er einen über den durch die Minderung des Gesellschaftsvermögens im Wert seines Geschäftsanteils eingetretenen Reflexschaden hinausgehenden eigenen Schaden erlitten hat.
5. Eine im Gesellschaftsvertrag enthaltene Klausel, wonach eine anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters zu leistende Abfindung nach dem im sog. „Stuttgarter Verfahren“ ermittelten Wert seines Anteils berechnet wird, ist grundsätzlich wirksam und für die Parteien verbindlich.
6. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Schiedsgutachten zur Ermittlung des Anteilswertes nach dem „Stuttgarter Verfahren“ offenbar unrichtig im Sinne von § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist und welche Umstände bei der Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren im Einzelnen zu berücksichtigen sind.
7. Eine gesellschaftsvertragliche Abfindungsregelung, die an eine Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren anknüpft, kann unanwendbar und der Abfindungsbetrag anzupassen sein, wenn der sich nach dem Stuttgarter Verfahren ergebende Anteilswert vom tatsächlichen Verkehrswert des Anteils erheblich abweicht. Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Verkehrswert deutlich niedriger liegt als der nach Stuttgarter Verfahren ermittelte Anteilswert.
8. Zur Berechnung des tatsächlichen Wertes eines Gesellschaftsanteils auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. September 2011 – II ZR 279/09
BGB §§ 133, 157; GmbHG § 3 Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 03.12.2009 – 23 U 2863/09
138 Abs 1 BGB, § 242 Abs 2 AktG Insbesondere teilt der Senat nicht die Auffassung des Klägers, dass sich hier die Abfindung von vornherein nach § 12 Abs. 2 der Satzung § 12 der […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 01.09.2004 – 7 U 6152/99
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 738 Abs 1 S 1 BGB 1. Enthält der Gesellschaftsvertrag (hier: einer Kommanditgesellschaft) als Abfindungsregelung für den ausscheidenden Gesellschafter eine sog. Buchwertklausel mit Zuschlagsregelung, besteht auch bei einer […]
Eintrag lesenBGH, Urteilvom 17. Dezember 2001 – II ZR 348/99
§ 34 GmbHG, § 139 ZPO, § 278 Abs 2 S 2 ZPO, § 397 ZPO, § 402 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO a) Die Regelung in einer GmbH-Satzung, welche für die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Juni 2000 – II ZR 73/99
GmbHG §§ 30, 33, 34; AktG § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 242 a) Die Regelung des § 242 Abs. 2 AktG findet auf nichtige Bestimmungen der Ursprungssatzung sowohl im Aktien- als auch im […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Urteil vom 15.06.1995 – 1 U 126/90
§ 241 Nr 3 AktG, § 241 Nr 4 AktG, § 138 BGB 1. Die Satzungsbestimmung einer GmbH über die Abfindung ausscheidender Gesellschafter ist nichtig, wenn zwischen dem Wert des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters und […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. September 1993 – II ZR 104/92
BGB §§ 157, 723, 738 a) Eine gesellschaftsvertragliche Abfindungsklausel, die eine unter dem wirklichen Anteilswert liegende Abfindung vorsieht, wird nicht deswegen unwirksam, weil sie infolge eines im Laufe der Zeit eingetretenen groben Missverhältnisses zwischen dem […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Mai 1993 – II ZR 36/92
BGB §§ 242, 738 a) Eine Abfindungsklausel, die eine unter dem wirklichen Anteilswert liegende Abfindung vorsieht, kann unanwendbar sein, wenn wegen der seit dem Vertragsschluss eingetretenen Änderung der Verhältnisse dem Ausscheidenden das Festhalten an der […]
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