Publikumspersonengesellschaft I Auslegung einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Mehrheitsklausel unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen
Eine im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vereinbarte Mehrheitsklausel, die unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen steht, ist typischerweise dahin auszulegen, dass die Mehrheitsklausel dispositiven gesetzlichen Regelungen vorgeht.
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