GmbH-Satzung I Wirksamkeit der Verpflichtung der Gesellschafter zur Verlustübernahme
Eine Verpflichtung der Gesellschafter in der Satzung einer GmbH zur Übernahme von Verlusten ist als Nebenleistungspflicht unwirksam, wenn sie weder zeitlich begrenzt ist noch eine Obergrenze enthält
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