§ 140 HGB Persönliche Spannungen und gesellschaftsbezogene Meinungsverschiedenheiten können die Ausschließung eines Kommanditisten aus der Gesellschaft nur in besonders schwerwiegenden Fällen rechtfertigen. Nach § 140 i.V.m. §§ 133, 161 Abs. 2 HGB ist der Ausschluß […]
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