Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Personenbedingte Gründe
BGH, Urteil vom 24. September 2013 – II ZR 216/11
GmbH I Einziehung eines Geschäftsanteils wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters im Falle eines – vom Berufungsgericht hier festgestellten – tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 – II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31; Urteil vom 10. Juni 1991 – II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362, 363; Urteil vom 24. Februar 2003 – II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 761).
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.01.2011 – 20 W 378/10
GmbHG § 40, FamFG §§ 58, 382 1. Bei Einreichung einer neuen Gesellschafterliste hat das Registergericht zu prüfen, ob die eingereichte Gesellschafterliste den vom Gesetz aufgestellten formalen Anforderungen entspricht. Ein darüber hinausgehendes materielles Prüfungsrecht, das das Registergericht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. März 2007 – II ZR 300/05
§ 138 BGB, § 723 Abs 3 BGB Vererbt der Inhaber sein einzelkaufmännisches Unternehmen in der Weise an seine beiden Kinder, dass er ihnen dessen Einbringung in eine von ihnen zu gründende Kommanditgesellschaft und den […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 26.04.1996 – 11 U 189/95
GmbHG § 34 Die zwangsweise Einziehung (Amortisation) eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 34 GmbHG), die nach dem Gesellschaftsvertrag gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters für den Fall der Pfändung durch andere Personen in diesen Geschäftsanteil möglich sein […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Februar 1995 – II ZR 225/93
Wichtiger Grund für Kündigung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Zwangseinziehung seines Geschäftsanteils
Zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages eines Gesellschafter-Geschäftsführers und zur Zwangseinziehung seines Geschäftsanteils, wenn der wichtige Grund im wesentlichen auf einen für nichtig erklärten Beschluß der Gesellschafterversammlung gestützt wird und die verbleibenden Vorwürfe gegenüber dem Fehlverhalten der die Kündigung und die Zwangseinziehung betreibenden Gesellschafter nur untergeordnete Bedeutung haben.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. März 1987 – II ZR 215/86
a) Es ist allgemein anerkannt, daß ein Gesellschafter aus einer GmbH auch ohne gesellschaftsvertragliche Regelung durch rechtsgestaltendes Urteil ausgeschlossen werden kann, wenn in seiner Person ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein solcher kann in der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 23. Februar 1981 – II ZR 229/79
Zur Frage des Vorranges zwischen Ausschließung eines Gesellschafters und Auflösung der Gesellschaft in der auf persönliche Zusammenarbeit angelegten GmbH
1. Zum Auflösungsgrund nach GmbHG § 61 Abs 1.
2. Die Auflösungsklage ist abzuweisen, wenn gegen den Auflösungskläger die Ausschließung betrieben wird und gerechtfertigt erscheint.
3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesellschafters gerechtfertigt ist, wenn den Ausschließungskläger ein Mitverschulden, den Ausschließungsbeklagten aber das überwiegende Verschulden trifft.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 1955 – II ZR 316/53
Anschließungsklage bei Zweimann-GmbH
1. Wird bei einer Zweimann-GmbH die Ausschließungsklage von einem der Gesellschafter erhoben und tritt die Gesellschaft an Stelle dieses Gesellschafters in den Rechtsstreit ein, so liegt in dieser Parteiauswechslung eine Klageänderung, die als sachdienlich zugelassen werden kann.
2. Die Auflösung der GmbH kann auch aus einem in der Person eines Mitgesellschafters liegenden Grunde verlangt werden.
3a. Die Ausschließung darf nur das äußerste und letzte Mittel sein und kommt dann nicht in Frage, wenn andere gangbare Wege zur Beseitigung des Mißstandes vorhanden sind.
3b. Die Ausschließung ist zu versagen, wenn das Verhalten der anderen Gesellschafter die begehrte Maßnahme nicht rechtfertigt.
3c. Der Zeitpunkt der Klageerhebung ist der Bemessung des Werts des abzugebenden Geschäftsanteils auch dann zugrundezulegen, wenn die Ausschließungsklage bei einer Zweimann-GmbH von dem die Ausschließung des andern begehrenden Gesellschafter erhoben wird, die GmbH an Stelle dieses Gesellschafters in den Rechtsstreit als Klägerin eintritt, diese Parteiauswechslung als sachdienliche Klageänderung zugelassen wird und der Ausschließungsgrund vom Zeitpunkt der Klageerhebung ab gegeben ist.
3d. Tut der beklagte Gesellschafter nicht alles in seinen Kräften Stehende, um die Ermittlung des Werts des abzugebenden Geschäftsanteils ohne nennenswerte Verzögerung der Ausschließung zu ermöglichen, so braucht der Wert dieses Geschäftsanteils nicht im Urteil festgestellt und die Ausschließung nicht von der Zahlung dieses Betrages abhängig gemacht zu werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. April 1953 – II ZR 235/52
GmbHG §§ 34, 61; HGB § 140 a) Das GmbH-Gesetz trifft keine Bestimmung darüber, ob ein Gesellschafter aus wichtigem Grunde ausgeschlossen werden kann. Es sieht die Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft […]
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