AO § 34, FGO § 69 1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann sich der gesetzliche Vertreter eines Steuerschuldners bereits vor dem Eintritt der FälligkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:Eintritt der FälligkeitFälligkeit einer Steuer einer haftungsauslösenden […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Pflichtverletzung
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2012 – I-27 U 12/10
AktG §§ 93, 112 1. Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG liegt eine Pflichtverletzung nicht vor, wenn der Vorstand bei einer unternehmerischen Entscheidung auf der Grundlage angemessener Information annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 – I-6 U 69/11
AktG §§ 121 ff., 142, 241 ff. 1. Eine gerichtlich in einem Verfahren nach § 142 Abs. 2 AktG auf Antrag einer Aktionärsminderheit angeordnete Sonderprüfung und eine von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit Mehrheit freiwillig beschlossene […]
Eintrag lesenOLG Braunschweig, Beschluss vom 14.06.2012 – Ws 44/12 und Ws 45/12
AktG §§ 108, 110, 113; StGB § 13, 266 1. Dem Aufsichtsrat obliegt gemäß § 111 Abs. 1 AktG die Aufgabe, den Vorstand bei dessen Geschäftsleitungsmaßnahmen (§ 76 Abs. 1 AktG) zu überwachen. Damit ist […]
Eintrag lesenLG Essen, Urteil vom 25.04.2012 – 41 O 45/10
AktG § 93 1. In Bezug auf Ansprüche, die wegen unterlassener Inanspruchnahme ehemaliger Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden, ist für den Beginn der Frist auf den Eintritt der Verjährung der nicht geltend gemachten Ansprüche abzustellen. Dies ergibt […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 18.04.2012 – 7 U 3882/11
GmbHG § 38; BGB §§ 615; 626 1. Nach § 38 Abs. 1 GmbHG kann die Bestellung zum GeschäftsführerBitte wählen Sie ein Schlagwort:Bestellung zum GeschäftsführerGeschäftsführer jederzeit auch ohne Grund widerrufen werden, allerdings „unbeschadet der Ansprüche […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 11.08.2011 – 23 U 114/11
Einstweilige Verfügung I Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei schwerwiegender Pflichtverletzung
1. Besteht Streit über die Wirksamkeit der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, kann durch einstweilige Verfügung ein Tätigkeitsverbot und ein Verbot der Ausübung der Organtätigkeit ausgesprochen werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers vorlagen und die Abberufung wirksam beschlossen ist (Anschluss an BGH, 20. Dezember 1982, II ZR 110/82, BGHZ 86, 177, 183 und OLG Karlsruhe, 4. Dezember 1992, 15 U 208/92, NJW-RR 1993, 1505).
2. Parteien des Verfügungsverfahrens sind grundsätzlich der Abberufene und die Gesellschaft, vertreten durch die gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG bestimmten Vertreter. Ob – insbesondere bei Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft – auch der abberufende Gesellschafter einen Verfügungsantrag stellen kann, bleibt offen.
3. Eine nicht fristgemäße Vorlage von Jahresabschlüssen (§ 42 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG) und die ohne Beteiligung der Gesellschafterversammlung (§ 51a Abs. 2 Satz 2 GmbH) ausgesprochene Weigerung, einem Gesellschafter Einsicht in die Bücher zu gestatten, sind wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 20.06.2011 – 8 U 151/10, I-8 U 151/10
§ 169 Abs 1 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 116 Abs 1 HGB, § 131 HGB, § 118 HGB, § 164 HGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 16.06.2011 – 19 U 116/10
BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 626 1. Es gehört zu den selbstverständlichen Kardinalpflichten eines GmbH-Geschäftsführers, sowohl die Gesellschafter als auch die weiteren satzungsmäßig berufenen Organe der Gesellschaft – wie den fakultativen Aufsichtsrat […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 23.12.2010 – 7 U 3343/10
Einstweilige Verfügung auf Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zweipersonen-GmbH wegen Treuepflichtverletzung
1. Bei einer Zweipersonen-GmbH richtet sich die Wirksamkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund nach § 38 Abs. 2 GmbHG, also danach, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag. In einem solchen Fall sind zur Stellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl die Gesellschaft als auch der Gesellschafter, der den Geschäftsführer abberuft, befugt.
2. Zur Entlassung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zweipersonen-GmbH, der nur gemeinsam mit dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, wegen grober Verletzung seiner Treuepflicht auf Grund Unterlassens der Mitwirkung an der gebotenen Erhebung einer Klage gegen Steuerschätzbescheide und an der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses durch Verweigerung der Einsicht in die Geschäfts- und Buchungsunterlagen.
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