§ 21 BGB, § 27 Abs 3 BGB 1. Entscheidet nach der geltenden Satzung eines Bundesliga-Fußballvereins der Vorstand über einen Antrag auf Ausnahme von der sog. 50+1-Regelung, so kann ein einzelnes Vereinsmitglied die Umsetzung der Beschlüsse von […]
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