BGB §§ 615, 628; GmbHG § 46 a) Nach § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG obliegt es der Gesellschafterversammlung, einen Vertreter der Gesellschaft in Prozessen zu bestimmen, die sie gegen einen Geschäftsführer führt. Diese Vorschrift, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Prozessvertreter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2011 – I-14 U 36/11
GmbHG §§ 35, 43, 46 1. Eine GmbH ist prozessual wirksam vertreten, wenn ein Mitgesellschafter und einzelvertretungsberechtigter Mitgeschäftsführer einer Zwei-Mann-GmbH die Gesellschaft bei einer Klage vertritt, mit welcher der andere (Mit-)Gesellschafter und (Mit-)Geschäftsführer zugunsten der GmbH […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 – II ZR 115/09
Klage gegen GmbH I Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers : Parteifähigkeit nach Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 25. November 2009 – 8 U 61/09
GmbH-Geschäftsführer I Frist für die klageweise Geltendmachung der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags
1. Auch wenn § 246 Abs. 1 AktG im Rahmen des GmbH-Gesetzes weder direkt noch analog anwendbar ist, muss die Klage auf Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses mit aller dem klagenden Gesellschafter zumutbaren Beschleunigung erhoben werden, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG – von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen – Leitbildfunktion hat. Wird diese Frist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (Anschluss BGH, 18. April 2005, II ZR 151/03, NZG 2005, 551 und BGH, 14. Mai 1990, II ZR 126/89, NJW 1990, 2625).
2. Der Dienstvertrag des Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Rn.29) . Dem Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführervertrages – demzufolge auch der Beschlussfassung über die Erklärung der Kündigung – muss keine Abmahnung vorangehen (Anschluss BGH, 10. September 2001, II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173).
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 23. April 2009 – 23 U 4199/08
GmbH I Stimmrechtsausschluss bei Bestellung eines besonderen Vertreters I Kündigung eines Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen die
Kompetenzordnung
Von der Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters ist der Gesellschafter, der zum Vertreter bestellt werden soll, grundsätzlich nicht nach § 47 Abs. 4 GmbHG ausgeschlossen.
Bei einem Geschäftsführer, der unter Verstoß gegen die Kompetenzordnung der Gesellschaft an dem Abschluss eines Kreditvertrages im Rahmen einer Umschuldungsmaßnahme mitwirkt, ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Februar 2009 – II ZR 292/07
Sanitary
1. Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH, 16. Juli 2007, II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 – TRIHOTEL) kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft (§§ 69 ff. GmbHG) in Betracht.
2. Der für die Existenzvernichtungshaftung nach § 826 BGB bei der werbenden Gesellschaft anerkannte Grundsatz eines verselbstständigten Vermögensinteresses gilt erst recht für eine Gesellschaft in Liquidation, für die § 73 Abs. 1 und 2 GmbHG den Erhalt des Gesellschaftsvermögens im Interesse der Gläubiger in besonderer Weise hervorhebt. Der Liquidationsgesellschaft kann daher ein eigener (Innenhaftungs-)Anspruch aus § 826 BGB gegen den Gesellschafter schon dann zustehen, wenn dieser unter Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG in sittenwidriger Weise das im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zweckgebundene Gesellschaftsvermögen schädigt, ohne dass zugleich die speziellen „Zusatzkriterien“ einer Insolvenzverursachung oder -vertiefung erfüllt sind.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenOLG Köln, Beschluss vom 27.09.2007 – 18 U 168/06
GenG § 39 1. In Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird die Genossenschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Eine Klage gegen die Genossenschaft, vertreten durch den Vorstand, ist daher als unzulässig abzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung ist […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 20.09.2007 – 18 U 248/05
Rechtswirksamkeit der fristlosen Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund
1. Allein die erhebliche Verschuldung eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft stellt keinen wichtigen Grund zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung des Dienstvertrages dar.
2. Ein Vorstand einer Aktiengesellschaft, der die Vermögensoffenbarung (eidesstattliche Versicherung) geleistet hat und damit eine fehlende Kompetenz zur Regelung seiner privaten Verbindlichkeiten dokumentiert, ist in seinem Ansehen und in seiner Akzeptanz derart stark beschädigt, dass sein weiterer Verbleib in der Vorstandsposition für die Gesellschaft unzumutbar geworden und ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages gegeben ist.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 23. April 2007 – II ZR 149/06
GmbHG §§ 35, 43, 52; AktG § 112 a) Ein GmbH-Geschäftsführer verletzt seine organschaftlichen Pflichten, wenn er eigenmächtig und unter Verschleierung des wahren Sachverhalts unter Verwendung von Geldern aus „schwarzen Kassen“ auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten […]
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