ZPO § 850 Abs. 2, § 850c Abs. 3 Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag sind nach § 850 Abs. 2 ZPO als Arbeitseinkommen anzusehen und […]
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