BGB § 139 Die Teilnichtigkeit einzelner Satzungsbestimmungen führt zur Nichtigkeit der gesamten Satzung. § 139 BGB kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. nur; BGHZ 47, 172, zitiert nach juris, Rn. 39; Reichert, a. a. O., Rn. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Satzungsbestandteil
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2011 – 11 W 19/11
AktG § 26 1. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH II ZB 10/88 in BGHZ 107,1) muss der Gründungsaufwand, der zu Lasten der Gesellschaft an ihre Gründer oder sonstige Personen gezahlt werden soll, in der Satzung als […]
Eintrag lesenOLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2011 − 1 W 81/10
GmbHG §§ 3, 46 Bei der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister gilt § 3 I Nr. 4 GmbHG, wonach die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Zahlung der Stammeinlage übernimmt, im Gesellschaftsvertrag […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 – 15 Wx 312/09
GenG § 18; AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93 Eine Satzungsbestimmung, nach der „eine Pflichtverletzung des Vorstands der Genossenschaft nicht gegeben ist, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.04.2010 – 20 W 94/10
GmbHG §§ 3, 9c; AktG § 26 1. Das GmbH-Gesetz sieht eine Regelung über den Gründungsaufwand als zwingenden Bestandteil des Gesellschaftsvertrages nicht vor, §§ 3 Abs. 1, 9c Abs. 2 GmbHG. Allerdings ist eine analoge […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 30. November 2009 – II ZR 208/08 – umfassendes Wettbewerbsverbot
Ausübung von Mitgliedschaftsrechten nach erklärtem Austritt aus der Gesellschaft; Wirksamkeit eines im Gesellschaftsvertrag enthaltenen umfassenden Wettbewerbsverbots
1. Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung bedarf, behält ein Gesellschafter, der seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt hat, bis zu der erforderlichen Umsetzung seine Gesellschafterstellung. Er darf jedoch seine Mitgliedschaftsrechte nur noch insoweit ausüben, als sein Interesse am Erhalt der ihm zustehenden Abfindung betroffen ist (Fortführung von BGH, 26. Oktober 1983, II ZR 87/83, BGHZ 88, 320); seine Mitgliedschaftspflichten sind entsprechend reduziert.
2. Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum – wirksamen – Austritt aus der Gesellschaft bzw. bis zur Erklärung der Gesellschaft, sich gegen den ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes erklärten Austritt des Gesellschafters nicht wenden zu wollen, Gültigkeit beansprucht. Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus käme einem gegen § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG verstoßenden Berufsverbot gleich.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 – I-23 U 36/07, 23 U 36/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen I Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, das im Zusammenhang mit einer Golfclubmitgliedschaft gewährt wurde
1. Unter die Regelung des § 310 Abs. 4 BGB fällt grundsätzlich auch das Vereinsrecht.
2. Dient ein Darlehensbetrag zur Erweiterung und Bestandssicherung eines Golfplatzes und damit dem mit einem Verein verfolgten Zweck und entsteht die Verpflichtung, Darlehensverträge abzuschließen unmittelbar auf Grund der Vereinssatzung, sollen die Darlehensverträge jedoch nicht mit der Vereinsmitgliedschaft „stehen und fallen“, sind sie darauf ausgelegt, Pflichten und Rechte über die Mitgliedschaft hinaus zu begründen, so dass sie nicht mitgliedschaftsrechtlicher Natur sind und dem AGB-Recht unterliegen.
3. Eine Klausel, die besagt, dass eine Kündigung erst bei Bestehen einer Warteliste mit 20 Interessenten ausgesprochen werden kann, ist unwirksam, da sie Vereinsmitglieder und Darlehensgeber unangemessen benachteiligt.
4. Satzungsmäßige Regelungen unterliegen im Vereinsrecht einer Inhaltskontrolle gem. § 242 BGB, wobei ggf. die im Rahmen der Prüfung des § 307 BGB bzw. § 9 AGBG entwickelten Grundsätze herangezogen werden können.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. Dezember 1996 – II ZR 243/95
GmbHG §§ 30 ff., 34, 60 a) Wenn einer der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH die Gesellschaft kündigt, kann eine derartige Kündigung zwar einen Auflösungsgrund im Sinne des § 60 Abs. 2 GmbHG darstellen. Voraussetzung ist aber, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 12. Juni 1975 – II ZB 12/73
§ 15 GmbHG, § 34 GmbHG Eine Satzungsbestimmung, die bei Pfändung eines Geschäftsanteils dessen Einziehung gegen Entgelt zuläßt, das nach wahren Vermögenswerten der Gesellschaft, aber ohne Ansatz eines Firmenwertes berechnet werden soll, ist wirksam, wenn dieselbe […]
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