Schadenersatzklage der Bundesagentur für Arbeit gegen den GmbH-Geschäftsführer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung I Darlegungs- und Beweislastverteilung nach qualifiziertem Bestreiten der Schadensentstehung durch den Beklagten
Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundesagentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten
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