GmbHG § 64 Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt seine Massesicherungspflicht aus § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG auch dann, wenn er mit Geldern, die von anderen Konzerngesellschaften auf das Geschäftskonto der GmbH gezahlt worden […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Schuldtilgung durch Drittmittel
BGH, Urteil vom 31.März 2003 – II ZR 150/02
§ 64 Abs 2 GmbHG Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt seine Pflicht, das Gesellschaftsvermögen zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller künftigen Insolvenzgläubiger zusammenzuhalten, auch dann, wenn er bei Insolvenzreife der Gesellschaft Mittel von einem Dritten […]
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