In § 14 bis § 18 GmbHG sind der Geschäftsanteil einer GmbH sowie die damit angesprochenen Fragen der Mitgliedschaft in der GmbH geregelt. Im Einzelnen: Geschäftsanteil Entstehen und Erlöschen des Geschäftsanteils Maßstab für Inhalt und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sonderrechte
BGH, Urteil vom 13. Oktober 2020 -II ZR 359/18
HGB §§ 119, 161 Abs. 2 a) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft ist ein relativ unentziehbares Recht. b) Der Eingriff in ein relativ unentziehbares Recht ist rechtmäßig, wenn dies im Interesse […]
Eintrag lesenBGH, Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25. Oktober 2016 – II ZR 230/15
AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015 – I-8 U 67/15, 8 U 67/15
GmbH-Gesellschafterbeschluss I Auslegung einer Satzungsbestimmung über ein Zustimmungserfordernis aller Gesellschafter bei Beschlussfassung I Wirksamkeit eines satzungsändernden Beschlusses I Geltendmachung der Unwirksamkeit I Anfechtungsfrist
1a. Die Regelung in der Satzung einer GmbH, wonach die Geschäftsführer für den Abschluss einzelner Rechtsgeschäfte die Zustimmung aller Gesellschafter einzuholen haben, ist dahin auszulegen, dass jedem Gesellschafter ein individuelles Sonderrecht auf Zustimmung eingeräumt wird. Dies gilt gleichermaßen für Beschlüsse zur Änderung dieser Klausel.
1b. Eine entsprechende Beschlussfassung, der ein Gesellschafter nicht zugestimmt hat, fehlt ein Wirksamkeitserfordernis mit der Folge, dass der Beschluss unwirksam ist.
1c. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses erfolgt im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO. Diese ist nicht fristgebunden.
2. Bei der Klage auf Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses gilt die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG als Maßstab. Die Anfechtungsfrist beginnt bei in Abwesenheit des klagenden Gesellschafters gefassten Beschlüssen, die ihm nicht zeitnah mitgeteilt werden, spätestens nach Ablauf einer Erkundigungsfrist von ca. 2 Wochen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter Kenntnis von der Versammlung und ihrer Tagesordnung hatte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Oktober 2012 – II ZR 239/11
BGB § 709 Abs. 2; HGB §§ 105, 161 a) Beschlüsse in einer Personengesellschaft sind grundsätzlich einstimmig zu fassen (vgl. § 709 Abs. 1 BGB, § 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB), wenn […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 16. Oktober 2012 – II ZR 70/11, II ZR 251/10
ZPO § 256; BGB §§ 707, 709; GmbHG § 51 a) Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind objektiv auszulegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 – II ZR 153/09, ZIP 2011, 1906 Rn. 11; […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. März 2012 – II ZR 76/11
BGB §§ 615, 628; GmbHG § 46 a) Nach § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG obliegt es der Gesellschafterversammlung, einen Vertreter der Gesellschaft in Prozessen zu bestimmen, die sie gegen einen Geschäftsführer führt. Diese Vorschrift, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juni 2010 – II ZR 230/08
GmbH I Stimmrecht des Versammlungsleiters bei der Abstimmung über die Entziehung der Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Tagesordnungspunkten
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 10.11.1999 – 12 U 813/99
GmbH I Formerfordernis bei Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers, dem in der Satzung das Sonderrecht eingeräumt ist, zum Geschäftsführer bestellt zu werden
Der Gesellschafterbeschluß über die Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers, dem in der Satzung das Sonderrecht eingeräumt ist, zum Geschäftsführer bestellt zu werden, bedarf der notariellen Beurkundung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. Oktober 1988 – II ZR 3/88
§ 46 Nr 5 GmbHG, § 35 BGB Ist dem Minderheitsgesellschafter einer GmbH in der Satzung eine Vorzugsposition zugebilligt worden, durch die ihm ein Anspruch gegen den Mehrheitsgesellschafter auf Mitwirkung bei der Bestellung einer von […]
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