GmbHG §§ 47, 48; FGG §§ 142, 144 a. F. (FamFG §§ 395, 398 n. F.) 1. Die Berücksichtigung einer schwebend unwirksamen Stimme bei der Beschlussfeststellung kann zur Anfechtbarkeit des Gesellschafterbeschlusses führen. 2. Dies kann bei einer Gemeinde als Gesellschafterin […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Stimmen unbefugt mitstimmender Nichtgesellschafter
OLG München, Urteil vom 16.04.1999 – 23 U 5491/98
AktG §§ 241 ff.; BGB § 138 1. Sowohl die auf Feststellung gerichtete Nichtigkeits- als auch die auf Rechtsgestaltung gerichtete Anfechtungsklage verfolgen dasselbe materielle Ziel, nämlich die richterliche Klärung der Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses mit Wirkung für und […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. März 1988 – II ZR 308/87
GmbH I Geltendmachung der Unwirksamkeit eines festgestellten Gesellschafterbeschlusses nur im Wege der Anfechtungsklage; angemessene Anfechtungsfrist
1. Ist in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Zustandekommen eines bestimmten Beschlusses vom Versammlungsleiter festgestellt worden, so ist der Beschluß mit dem festgestellten Inhalt vorläufig verbindlich; formelle oder materielle Mängel, die seine Anfechtbarkeit begründen, können nur durch Erhebung der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (Ergänzung BGH, 1986-01- 20, II ZR 73/85, BGHZ 97, 28).
2. Eine Satzungsbestimmung, die für die Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses in einer GmbH eine Frist von weniger als einem Monat vorsieht, ist unwirksam.
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