Art. 240 §§ 2, 7 EGBGB; §§ 536, 313 BGB
Im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht.
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Störung der Geschäftsgrundlage
BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 – XII ZB 181/13
BGB §§ 195, 196, 313 a) Zur Durchsetzung des Anspruchs aus § 313 Abs. 1 BGB kann der Zuwendende eine von ihm formulierte Änderung des Vertrages zum Gegen-stand der Klage machen oder unmittelbar auf die […]
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