GmbHG § 37 Eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, führt – bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner – zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob […]
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