BauforderungssicherungsG (GSB) § 1 a) Dem § 1 Abs. 1 GSB ist keine Verpflichtung zu entnehmen, das Baugeld oder bestimmte Teile desselben zugunsten der Baubeteiligten anteilig oder nach einer Rangordnung zu verwenden. Aus der Verwendungspflicht des […]
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