§ 42 GmbHG 1. Der Alleingesellschafter oder einverständlich handelnde Gesellschafter sind grundsätzlich berechtigt, auch formlos der Tochtergesellschaft Vermögenswerte zu entziehen. Die Gesellschaft hat gegenüber ihren Gesellschaftern keinen Anspruch auf Gewährleistung ihres Bestands. Die Gesellschafter können die […]
Eintrag lesen