Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Teilnahme an strafbaren Handlungen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2016 – 20 W 330/15
§ 21 Abs 1 FamFG Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung eines Eintragungsverfahren über die Anmeldung der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH nach § 21 Abs. 1 FamFG. Tenor Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die […]
Eintrag lesenKG Berlin, Beschluss vom 01.02.2016 – 23 W 1/16
§ 149 Abs 1 ZPO, § 53 Abs 2 GmbHG, § 54 GmbHG Die Aussetzung der Verhandlung gemäß § 149 Abs. 1 ZPO kommt im Falle des Verdachts einer Steuerstraftat in der Regel nicht in […]
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 14. November 2014 – 82 O 25/14
§ 38 Abs 1 GmbHG, § 43 GmbHG, § 47 Abs 4 S 2 GmbHG 1. § 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG gilt nicht, wenn nicht der Gesellschafter selbst, sondern Verwandte, etwa auch Kinder, […]
Eintrag lesenLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2013 – 3-03 O 72/12, 3/03 O 72/12, 3-3 O 72/12, 3/3 O 72/12
§ 133 HGB, § 140 HGB 1. Einer von zwei Anteilsinhabern kann nicht wegen gesellschaftswidrigen Verhaltens aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn auch in der Person des die Ausschließung betreibenden Gesellschafters ein wichtiger Grund zur […]
Eintrag lesenBAG, Urteil vom 24. Oktober 2013 – 2 AZR 1078/12
Aufhebungsvereinbarung I außerordentliche Kündigung I Verzugslohn
1. Der schriftliche Geschäftsführer-Dienstvertrag wahrt nur dann das Formerfordernis des § 623 BGB für eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Parteien des Geschäftsführer-Dienstvertrags zugleich die Parteien des Arbeitsvertrags sind. Anderenfalls gibt es kein schriftliches Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem die Vereinbarung über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses liegen kann.
2. Für eine außerordentliche Kündigung liegt kein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs 1 BGB vor bzw. für eine ordentliche Kündigung im Sinne von § 1 Abs 2 S 1 KSchG fehlt es an Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dem Arbeitnehmer, im Zuge eines parallelen Arbeitsverhältnisses zu seinem Arbeitgeber, nicht bewusst sein musste, dass er deshalb keinen Anspruch auf die doppelten Gehaltszahlungen habe, weil er sie im kollusiven Zusammenwirken mit dem damaligen Vorstand des Arbeitgebers zu dessen Nachteil erwirkt hätte oder es sich ihm aufdrängen musste, dieser habe seine Vertretungsmacht zum Nachteil des Arbeitgebers überschritten.
3. Eine Vereinbarung, wonach ein Arbeitsverhältnis wieder auflebt nach Beendigung einer Geschäftsführertätigkeit des Arbeitnehmers für einen anderen Arbeitgeber ist nicht deshalb sittenwidrig, weil zugunsten des Arbeitnehmers im Geschäftsführer-Dienstvertrag im Falle einer vorzeitigen Abberufung als Geschäftsführer der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorgesehen ist.
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 27.01.2010 – 9 U 38/09
Fristlose Entlassung des GmbH-Geschäftsführers wegen Falschabrechnung zu erstattender Auslagen und Herunterladens von Hackersoftware auf einem Dienst-Laptop I Beweisverwertungsverbot bezüglich der Ergebnisse der Videoüberwachung der Anwesenheitszeit von Mitarbeitern
1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann auch dann fristlos entlassen werden, wenn eine vorsätzlich falsche Abrechnung zu erstattender Auslagen einen geringfügigen Betrag betrifft.
2. Das Herunterladen von Hackersoftware auf einen dienstlichen Laptop verstößt gegen § 95a Abs. 3 UrhG.
3. Der in den Diensträumen einer GmbH von deren Geschäftsführer zu benutzende Laptop steht im Besitz der GmbH, die ihren Besitzwillen durch den Geschäftsführer ausübt.
4. Die Videoüberwachung der dienstlichen Anwesenheit von Mitarbeitern verstößt gegen deren Persönlichkeitsrecht. Daraus folgt ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot; es schließt die Geltendmachung von Schadensersatz wegen der Kosten der Auswertung der Überwachungskamera aus.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. April 2003 – II ZR 193/02
GmbH I Unterlassene Beaufsichtigung des einzigen Mitgesellschafters keine haftungsbegründende Pflichtverletzung bezüglich Scheckunterschlagung Tragweite eines Entlastungs- und Generalbereinigungsbeschlusses
1. Die von dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH im Einverständnis mit seinem einzigen Mitgesellschafter unterlassene Beaufsichtigung dieses Gesellschafters, der von Kunden der GmbH empfangene Schecks veruntreut, stellt keine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG dar.
2. Zur Tragweite eines Entlastungs- oder Generalbereinigungsbeschlusses im Hinblick auf ein Aufsichtsversäumnis des Geschäftsführers gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter.
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 5. März 2003 – 9 U 111/02
GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages I Verzögerung der Aufklärung des Verdachts einer schweren Pflichtverletzung; Anspruch auf Drittauskunft bei Persönlichkeitsverletzung
1. Will eine GmbH ihrem Geschäftsführer außerordentlich fristlos kündigen, hat sie nach Schöpfung des Anfangsverdachts einer schweren Pflichtverletzung zur Wahrung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB die Aufklärung des Sachverhalts zügig und ohne Unterbrechungen voranzutreiben, wenn sie bei strafbaren Vorwürfen Eigenermittlungen betreibt, statt Strafanzeige zu erstatten. Die Gesellschaft trägt die Darlegungslast für die Abfolge von Maßnahmen, aus denen sich ein zügiges Aufklärungsbemühen ergibt.
2. Verzögert die GmbH die Aufklärung des Verdachts einer Pflichtverletzung, spricht dies dagegen, daß der angegebene Kündigungsgrund für sie ein hinreichendes Gewicht hat.
3. Für den Sachverhalt, der einer Verdachtskündigung zugrundegelegt wird, müssen objektive Anhaltspunkte bestehen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Pflichtverletzung begründen, damit der Geschäftsführer nicht haltlos Verdächtigungen mit der Folge willkürlicher Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgesetzt wird.
4. Offen bleibt, ob und mit welcher Reichweite aus der Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht ein auf § 242 BGB gestützter Anspruch auf Drittauskunft in das Recht des Persönlichkeitsschutzes zu übernehmen ist, mit dessen Hilfe die Person des Informanten einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung identifiziert werden soll.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1984 – 8 U 22/84
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß kann auch in der Zwei-Mann-GmbH gegen die Gesellschaft als Beklagte gerichtet werden.
2. Fälscht ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit Abrechnungsbelege, so setzt er damit einen wichtigen Grund für seine Abberufung nach GmbHG § 38 Abs 2, selbst wenn ein konkreter Vermögensschaden der GmbH nicht nachzuweisen ist.
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