Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Teilnahmeberechtigter Nichtgesellschafter
BGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 167/07
GmbH I Anfechtbarkeit eines Vorratsbeschlusses über die Ausschließung eines Gesellschafters von der Informationserteilung für die Zeit der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen I Stimmrechtsausschluss des an einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers beteiligten Gesellschafters bei der Abstimmung über die Geschäftsführerabberufung
1. Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
2. Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 17.05.1973 – 10 U 136/72
Nichtigkeit 1. Werden die Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH entgegen BetrVG 1952 § 77 iVm AktG § 118 Abs 2, § 125 Abs 3 nicht zu einer Gesellschaftsversammlung eingeladen, so ist ein dennoch gefaßter Beschluß nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar.
2. Daraus, daß BetrVG 1952 § 77 den Aufsichtsrat bei der GmbH durch zahlreiche Verweisungen eng an das Aktienrecht abgelehnt hat, kann entnommen werden, daß die dort geltende Monatsfrist für die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung AktG § 246 jedenfalls nicht wesentlich überschritten werden darf, wenn die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses auf eine Verletzung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats gestützt wird.
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