AktG § 243Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 243 a) Nicht jede unzureichende Mitteilung von Interessenkonflikten im Aufsichtsratsbericht macht die Entsprechenserklärung unrichtig. b) Die Entlastung der Organe steht grundsätzlich im Ermessen der Aktionäre. Ihre Entlastungsentscheidung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Teilnahmerechte
Thüringer OLG, Beschluss vom 29.10.2012 – 2 W 487/12
GmbHG § 47; AktG §§ 246, 249; ZPO § 114 ff., 167, 256 1. Wurden die angegriffenen Beschlüsse vom Versammlungsleiter förmlich festgestellt, können sie nicht mit der nicht fristgebundenen allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) angegriffen werden, […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 16. Oktober 2012 – II ZR 70/11, II ZR 251/10
ZPO § 256; BGB §§ 707, 709; GmbHG § 51 a) Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind objektiv auszulegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 – II ZR 153/09, ZIP 2011, 1906 Rn. 11; […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2012 – I-6 U 220/11
GmbHG §§ 47, 48, 50, 51; AktG §§ 121, 241 ff.; ZPO § 256 1. Da eine Regelung im GmbHG fehlt, erfolgt die Geltendmachung von Beschlussmängeln nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung im Schrifttum in […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 25.04.2012 – 2 U 520/11
GmbHG §§ 18; AktG §§ 241, 243, 246; BGB §§ 745, 2038; ZPO § 167 1. Ist Streitgegenstand die wirksame oder unwirksame Abberufung eines von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern, wird die – die Rechtmäßigkeit der beanstandeten […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2011 – 3 W 144/11
1. Die sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG verfahrensrechtlich ergebenden Konsequenzen gelten für alle mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten, insbesondere auch für die Rechte des neuen Gesellschafters, an der Willensbildung der Gesellschaft mitzuwirken.
2. Auch wenn der Erwerber eines Geschäftsanteils bereits – materiellrechtlich – Gesellschafter der GmbH ist, jedoch die aktualisierte Gesellschafterliste noch nicht im Handelsregister aufgenommen wurde, ist dessen Anwesenheit bei einer Gesellschafterversammlung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zur Wirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse nicht erforderlich. Nach dieser durch das MoMiG (BGBl 2008, 2026) geänderten Bestimmung gilt im Verhältnis zur Gesellschaft im Falle einer Veränderung in den Personen der Gesellschaft als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies führt dazu, dass vor der Aufnahme eines neu eingetretenen Gesellschafters in die Gesellschafterliste dieser Neugesellschafter nicht einmal zur Gesellschafterversammlung geladen werden muss, wenn er z. B. während des Laufs der Einladungsfrist der Gesellschaft beitritt und die Einladung bereits ausgesprochen ist. Zweck dieser Gesetzlichen Regelung ist gerade eine administrative Vereinfachung dahingehend, dass zusammen mit der Beurkundung der Anteilsübertragung bereits weitere Beschlüsse gefasst werden können (Wolff, BB 2010, 454, 460).
3. Die Tatsache, dass der nicht eingetragene Neugesellschafter bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesend war, schadet daher der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse nicht.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 – II ZR 215/10
AktG §§ 241, 243, 246, 248 a) Ein aktienrechtlicher Beschlussanfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund ist ein selbständiger Teil des Gesamtstreitstoffes. Die Sachverhalte, die zu verschiedenen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgründen vorgetragen sind, sind abtrennbare Teile des Streitstoffs. Der Streitgegenstand der […]
Eintrag lesenOLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010 – 2 U 107/09
GmbHG §§ 9, 55; AktG §§ 241, 243, 246, 249; ZPO § 167 1. Die Zustellung einer Klage ist noch „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO, wenn diese innerhalb einer vorgesehenen Klagefrist (hier: Monatsfrist […]
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 09.04.2010 – 2 U 107/09
AktG §§ 241, 243, 246, 249; GmbHG § 9, 55; ZPO § 167 1. Die Zustellung einer Klage ist noch „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO, wenn diese innerhalb einer vorgesehenen Klagefrist (hier: Monatsfrist […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Zwischenurteil vom 30.03.2010 – 5 U 114/09
AktG §§ 121, 241, 327a ff. 1. Ist das gesamte Grundkapital der Aktiengesellschaft in einer Globalurkunde verbrieft, geht eine im Detail unzutreffende Formulierung in der Einladung zur Hauptversammlung, die sich auf einzelverbrieft ausgegebene Aktien bezieht, […]
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