BGB §§ 242, 426; HGB §§ 110, 128, 161, 171, 172 a) Tilgen Treugeberkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis zur Gesellschaft Gesellschaftsverbindlichkeiten, können sie von der Gesellschaft jedenfalls dann nach § 110 HGB Aufwendungsersatz verlangen, wenn sie […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Treugebergesellschafter
BGH, Versäumnisurteil vom 20. Januar 2015 – II ZR 444/13
HGB § 161; BGB § 738 a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle einer so genannten offenen oder qualifizierten Treuhand die an der Gesellschaft Beteiligten ihr gesellschafterliches Innenverhältnis so gestalten können, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. November 2008 – XI ZR 468/07
§ 167 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB, § 97 Abs 2 ZPO a) Ein Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderischBitte wählen Sie ein […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. November 1976 – I ZR 156/74
1. Zur Frage der Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten einer GmbH durch deren Gesellschafter.
2. Die Gründung einer GmbH durch einen Treuhänder der Gesellschafter rechtfertigt nicht eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter. Die Treugeber müssen sich dann nur gefallen lassen, vermögensrechtlich wie Gesellschafter behandelt zu werden. Eine eigene persönliche Haftung der Treugeber für Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird dadurch noch nicht begründet.
3. Auch der Vertreter, der die Vertragsverhandlungen geführt und hierbei die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragsgegners schuldhaft verletzt hat, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er am Zustandekommen des Vertrags selbst stark interessiert war und ihm vom Vertragsgegner ein besonderes persönliches Vertrauen entgegengebracht wurde.
4. Diese Grundsätze sind auch auf andere Fälle einer Einschaltung Dritter bei Vertragsverhandlungen anwendbar.
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