Zur Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB einer Treuhandabrede, nach welcher der Treunehmer ein Grundstück mit der Zielrichtung erwerben soll, es dem Treugeber nach Abschluss von dessen finanzieller Sanierung wieder zurück zu übertragen.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Treuhand
BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 – II ZR 277/13
Einem mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter, der aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treuhandvertrag im Innenverhältnis einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist, steht nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern gegen jeden Mitgesellschafter, der die Auskunft unschwer erteilen kann (hier: den das Anlegerregister führenden Treuhänder), ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der anderen Anleger (Treugeber und unmittelbare Gesellschafter) zu.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Februar 2013 – II ZR 136/11
Kapitalanlage in einer Publikumsgesellschaft I Auskunftsanspruch eines Anlegers hinsichtlich unmittelbar und mittelbar beteiligter anderer Anleger I Einwand des Rechtsmissbrauchs und des Schikaneverbots
1. Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.
2. Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.
Eintrag lesenKG, Urteil vom 21.01.2013 – 23 U 179/12
Treuhandvertrag I Zeitpunkt des Erlöschens der vom Treuhänder erteilten Vollmacht
Die bei Begründung einer Vereinbarungstreuhand im Treuhandvertrag übernommene Verpflichtung des Treuhänders, das Treugut jederzeit unentgeltlich auf den Treugeber zu übertragen, und die dem Treugeber hierzu vom Treuhänder erteilte Vollmacht erlöschen nicht bereits mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses auf Grund der Kündigung des Treuhandvertrages.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 – III ZR 279/11
Treuhandvermittelter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu Kapitalanlagezwecken I Ausschluss von Gegenrechten des Anlegers gegen den Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger
Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, II ZR 297/11, WM 2012, 1664).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 – III ZR 150/11
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft I Ausschluss von Gegenrechten des Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger I Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger
1. Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, II ZR 297/11, WM 2012, 1664).
2. Zur Bedeutung einer persönlichen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger in solchen Fällen.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.09.2012 – 23 U 190/11
Treuhandvermittelter und finanzierter Beitritt zu einer Immobilienfondsgesellschaft zu Kapitalanlagezwecken I Unerlaubte Rechtsbesorgung seitens des Treuhänders I Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft
1. Die Vermittlung der wirtschaftlichen Beteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft durch einen Treuhänder bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig, wobei die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages auch die dem treuhändischen Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht erfasst (Fortführung OLG Frankfurt, 17. März 2010, 23 U 218/06; Anschluss BGH, 21. Juni 2005, XI ZR 88/04, WM 2005, 1520).
2. Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind grundsätzlich auch bei einem Beitritt über einen Treuhänder anzuwenden. Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft ist indes der von den Beteiligten angestrebte Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, was bei einer lediglich treuhänderisch vermittelten wirtschaftlichen Beteiligung an einer Gesellschaft nicht der Fall ist (vergleiche BGH, 28. November 1953, II ZR 188/52, BGHZ 11, 190).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. September 2012 – 1 StR 140/12
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung I Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer Treuhandvereinbarung
Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO werden Wirtschaftsgüter nicht dem Eigentümer, sondern im Falle von Treuhandverhältnissen dem Treugeber zugerechnet. Vorausgesetzt wird dabei die Wirksamkeit der Treuhandvereinbarung. Ein zivilrechtlich unwirksames Treuhandverhältnis soll nicht zur Zurechnung von Geschäftsanteilen unmittelbar aus dieser Vorschrift führen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 – 5 StR 579/03 mwN auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. auch Hessisches Finanzgericht vom 3. April 1985 – 7 K 4/83, EFG 1985, 557).
Eintrag lesenFG Hamburg, Urteil vom 07.08.2012 – 6 K 25/10
Wird eine Vorratsgesellschaft unter Einbezug eines Treuhandverhältnisses erworben, erfordert der Treuhandvertrag der notariellen Beurkundung.
1. Gewährt eine GmbH ihrer Schwestergesellschaft ein Darlehen zu den Zins- und Tilgungskonditionen wie sie das Darlehen selbst von einer Bank erhalten hat und verlangt sie keine Sicherheiten, obwohl sie selbst der Bank Sicherheiten stellen musste, wendet sie ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte(Rn.40) .
2. Die Gewinnausschüttung fließt in dem Zeitpunkt ab, in dem die Forderung aus dem Vermögen der Gesellschaft dinglich ausscheidet(Rn.39) (Rn.48) .
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Juli 2012 – II ZR 297/11
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft zur Kapitalanlage I Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung gegen den Freistellungsanspruch des Treuhandgesellschafter von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger
In einer Publikumspersonengesellschaft, an der sich die Anleger im Rahmen eines Treuhandverhältnisses beteiligen können, welches so ausgestaltet ist, dass die Treugeber im Innenverhältnis wie – unmittelbare – Gesellschafter gestellt werden, können sie gegen den in einen Zahlungsanspruch übergegangenen Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger nicht mit Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung aufrechnen, die ihnen gegen den Treuhandgesellschafter zustehen.
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