§ 43 Abs. 2 GmbHG, § 116 HGB i.V.m. §§ 163, 161 Abs. 2 HGB 1. Die Feststellungsklage der Beklagten ist zulässig. Die Beklagte will mit ihrem Widerklageantrag einen ihr selbst zustehenden Ausgleichsanspruch gegen die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Übergeordnete Kompetenz der Gesellschafterversammlung
BGH, Urteil vom 28. Januar 2014 – II ZR 371/12
Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und Einschaltung eines arglosen Untervertreters geschlossenen GmbH-Geschäftsanteilsübertragungsvertrages
Ein Vertrag ist wegen sittenwidriger Kollusion nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Vertreter einen arglosen Untervertreter einschaltet oder er aufgrund seiner Vertretungsmacht einen weiteren, arglosen (Mit)-Vertreter zu dem Geschäft veranlasst und so das Insichgeschäft verschleiert.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 01.06.2010 – 18 U 72/09, I-18 U 72/09
GmbH I Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund bei einem Zerwürfnis mit der Gesellschaftermehrheit wegen Kompetenzüberschreitung
1. Ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der Gesellschaftermehrheit ist für die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund ausreichend. Missachtet der Geschäftsführer in einer für die Gesellschaft existenziellen Frage die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, indem er eigenmächtig und mit existenzgefährdenden Folgen einen Darlehensvertrag kündigt, weil er zu Recht davon ausgeht, dass er hierfür nicht die erforderliche Zustimmung der Mehrheit erhalten werde, so ist er für die Gesellschaft nicht länger als Geschäftsführer zumutbar.
2. Gesellschafter sind auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, einem Antrag auf Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund zuzustimmen, soweit ein wichtiger Grund tatsächlich vorliegt.
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2008 – 6 U 58/07
Kündigung des Geschäftsführers einer GmbH I Abschluss eines für die GmbH vorteilhaften Geschäfts unter Mißachtung der Kompetenzregeln im Anstellungsvertrag als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung I Voraussetzung an die Zulässigkeit eines Nachschiebens von Kündigungsgründen I Feststellungsinteresse bei Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses
1. Der gekündigte Geschäftsführer einer GmbH hat ein Rechtsschutzinteresse daran, dass der Fortbestand seines Anstellungsverhältnisses festgestellt wird, wenn die Gesellschaft erklärt, sie prüfe, ob weitere Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung eine Kündigung rechtfertigten, und wenn sie im Prozess einen neuen Sachverhalt als Grund für die bereits erklärte fristlose Kündigung nachschiebt.
2. Die Missachtung des Kompetenzgefüges der GmbH durch den Geschäftsführer rechtfertigt eine fristlose Kündigung seines Anstellungsvertrags nicht, wenn die Gesellschaft keinen bleibenden Schaden erlitten hat und wenn sie zum Zeitpunkt des Ausspruchs der fristlosen Kündigung ihr Vermögen durch das dem Geschäftsführer vorgeworfene Verhalten nicht als gefährdet angesehen hat.
3. Das Nachschieben von Kündigungsgründen erfordert grundsätzlich eine Entscheidung des für eine Kündigung zuständigen Organs der Gesellschaft. Erforderlich ist deshalb auch in einer zweigliedrigen GmbH, in der ein Fremdgeschäftsführer abberufen werden soll, eine erneute Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
4. Ermöglicht der Geschäftsführer Mitarbeitern der Gesellschaft die Betankung ihrer Privatfahrzeuge auf Kosten der Gesellschaft, wenn sie sie für Belange der Gesellschaft verwendet haben, und werden damit auch privat veranlasste Kraftstoffkosten bezahlt, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Geschäftsführers nicht, wenn die Dienstwagenpraxis der Gesellschaft vergleichbar großzügig ist.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.07.2005 – 6 U 5444/04
Vorstandsdienstvertrag einer Aktiengesellschaft I Versäumung der 2-wöchigen Erklärungsfrist für eine außerordentliche Kündigung
Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn zwischen Kenntniserlangung des Aufsichtsratsvorsitzenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen und der Einberufung des Aufsichtsrats zur Entscheidung über den Fortbestand des Vorstandsdienstvertrags ein Zeitraum von 2,5 Monaten liegt.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 – 9 U 206/01
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH I Sorgfaltspflicht vor Abschluss eines Risikogeschäftes
1. Untersagt die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen den Abschluss bestimmter Geschäfte (hier: sog. Swapgeschäft) durch Runderlass, so bindet dies den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH direkt nicht.
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH vor Abschluss eines Risikogeschäftes (hier: sog. Swapgeschäft).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. September 2003 – II ZR 74/01
§ 816 Abs 1 BGB, § 33 GmbHG Der (nicht geschäftsführende) Alleingesellschafter einer GmbH, der eigene Geschäftsanteile der GmbH (i.S. von § 33 GmbHG) im eigenen Namen veräußert, handelt ihr gegenüber nicht als „Nichtberechtigter“ i.S. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. Juli 2000 – II ZR 282/98
BGB §§ 134, 611, 626; GmbHG § 46 a) Für den Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zuständig. b) Ein unwirksamer Geschäftsführeranstellungsvertrag ist unter Heranziehung der Grundsätze zu dem fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. März 1997 – II ZB 4/96
GmbHG § 51a; AktG §§ 93, 116 Das auf § 51a GmbHG gestützte Informationsrecht des Gesellschafters einer GmbH, die dem Mitbestimmungsgesetz 1976 unterliegt, erstreckt sich auch auf die Protokolle des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Zutreffend hat […]
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