Die Klage ist unzulässig geworden, weil mit Rücksicht auf die nach Eintritt der Rechtshängigkeit und Erlass der angefochtenen Entscheidung erfolgte Eintragung des in der Hauptversammlung vom 28.11.2007 beschlossenen Squeeze-Out am 6.10.2008 in das Handelsregister der Kläger nicht mehr Aktionär der beklagten Gesellschaft ist (§ 327 e Abs. 3 Satz 1 AktG) und ihm ein rechtlich schutzwürdiges Interesse, vorliegenden Nichtigkeits- und Anfechtungsrechtstreit fortzuführen, nicht zugebilligt werden kann.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Übertragung Geschäftsanteile auf die Gesellschaft
BayObLG, Beschluss vom 15.10.1999 – 3Z BR 239/99
GmbHG § 51a, BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 242 1. Auch einem GmbH-Gesellschafter, der sich zum Ausscheiden aus der Gesellschaft verpflichtet hat, kann die Einsicht in einen aufgestellten Jahresabschluß nebst Lagebericht nicht […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 21.05.1996 – 3 U 130/95
§ 30 GmbHG, § 34 GmbHG, § 183 S 1 Halbs 2 BGB 1. Der Austritt eines GmbH-Gesellschafters aus der GmbH mit Zustimmung der GesellschafterversammlungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschafterversammlungZustimmungZustimmung der Gesellschafterversammlung ist auch ohne Vorliegen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 – II ZR 87/83
GmbHG §§ 15, 34, 47 a) Eine in der Satzung zugelassene Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses mit der Folge, dass der Geschäftsanteil des Kündigenden eingezogen oder von einem Mitgesellschafter übernommen werden kann, bewirkt nur dann das Ruhen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Oktober 1983 – II ZR 80/83
a) In die Satzung einer GmbH kann die Befugnis der Kündigung des Gesellschaftsverhältnis auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgenommen werden. b) Solange ein Gesellschafter der Gesellschaft gegenüber als solcher ausgewiesen bleibt, ist sie […]
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