HGB § 235 Die Kündigung der stillen Gesellschaft führt zu deren Auflösung und zur Auseinandersetzung zwischen dem Inhaber des Handelsgeschäfts und dem stillen Gesellschafter, bei der die wechselseitigen Ansprüche grundsätzlich unselbstständige Rechnungsposten der Gesamtabrechnung werden […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für unselbständiger Rechnungsposten
OLG München, Urteil vom 03.12.2014 – 7 U 2705/14
BGB § 738 1. Nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein Zahlungsanspruch grundsätzlich nur hinsichtlich des Saldos der abschließenden Auseinandersetzungsrechnung geltend gemacht werden (st. Rspr. BGH ZIP 2006, […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 24.09.2014 – 5 U 177/12
Ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts, der im Wege der actio pro socio von einem anderen Gesellschafter die Rückzahlung angeblich eigenmächtiger Entnahmen verlangt, hat zunächst nur das Vorliegen von Entnahmen darzutun und nachzuweisen. Stehen solche Entnahmen fest, obliegt dem Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er hierzu berechtigt war. Die Berechtigung kann sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur aus einer Vereinbarung der Gesellschafter ergeben (Vergleiche: BGH, Urteil vom 30. Mai 1994, II ZR 205/93 und BGH, Urteil vom 8. November 1999, II ZR 197/98).
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2014 – 17 U 24/14
Das Verschulden bei Vertragsschluss durch den Abbruch von Vertragsverhandlungen ist begrenzt durch den grundsätzlichen Schutz der aus der Privatautonomie folgenden Abschlussfreiheit.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 – II ZR 159/10 Geschäftschancenlehre
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter: Grundurteil über einen Anspruch auf Übertragung von Grundstückseigentum durch Herausgabe und Bewilligung der Grundbucheintragung I Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers wegen treuwidriger Nutzung einer Geschäftschance
1. Über den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem vom Gericht als bestehend erachteten Klageanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines der Höhe nach streitigen Gegenanspruchs geltend gemacht wird.
2. Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine „Erwerbsgesellschaft“ oder eine „unternehmenstragende“ Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist.
3. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Verletzung einer Geschäftschance der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. November 2012 – II ZR 176/12
BGB §§ 138, 242, 307, 723 a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit rechtsgeschäftliche Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden können. Eine Grenze bilden lediglich §§ 138, 242, 723 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. November 2012 – II ZR 280/11
a) Der Widerruf der Beitrittserklärung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:fehlerhafte GesellschaftGesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Geschäftsanteils des fehlerhaft beigetretenen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Mai 2012 – II ZR 2/11
BGB § 723 a) Die Vorschriften zum Widerrufsrecht in sogenannten Haustürsituationen (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) finden auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die der Kapitalanlage dienen soll, nach […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Mai 2012 – II ZR 3/11
a) Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann ein Widerrufsrecht nicht nur von Gesetzes wegen bestehen, sondern grundsätzlich auch im Vereinbarungswege festgelegt werden. Danach können Vertragspartner – als Ausprägung der Vertragsfreiheit – ein Widerrufsrecht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Mai 2012 – II ZR 35/10
a) Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann ein Widerrufsrecht nicht nur von Gesetzes wegen bestehen, sondern grundsätzlich auch im Vereinbarungswege festgelegt werden. Danach können Vertragspartner – als Ausprägung der Vertragsfreiheit – ein Widerrufsrecht […]
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