Einstweilige Verfügung I Vinkulierungsklausel I Übertragung von Geschäftsanteilen I Vinkulierung
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unterlassungsanspruch bei Wettbewerbsverstoss
OLG Rostock, Beschluss vom 02. Juni 2020 – 4 W 4/20
Das analog § 88 Abs. 1 Satz 1 AktG aus der Organstellung folgende gesetzliche Wettbewerbsverbot für den GmbH-Geschäftsführer endet auch in der Gesellschaftsinsolvenz erst mit dem Verlust der Organstellung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft lässt das Wettbewerbsverbot unberührt.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2019 – 14 U 26/16
Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter
1. Auch ein umfassendes gesellschaftsvertragliches Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter unterliegt einer Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit. Es ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Minderheitsgesellschafter sein Anstellungsverhältnis als leitender Mitarbeiter der Gesellschaft vor Ablauf der für das Gesellschaftsverhältnis satzungsrechtlich vorgesehenen Kündigungsfrist wirksam beendet hat und eine fortbestehende Gefahr der „Aushöhlung“ der Gesellschaft nicht feststellbar ist.
2. Für einen Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. „Geschäftschancenlehre“ bei Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber bedarf es besonderer Darlegungen, um die behaupteten Folgeprojekte als der Gesellschaft zugeordnet schlüssig annehmen zu können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beauftragung (bislang) nur auf einzelne Leistungsphasen beschränkt erfolgte und (Folge-)Aufträge in Anwendung öffentlicher Vergaberegeln zur Erhaltung des Wettbewerbs vergeben wurden.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 13.02.2019 – 7 U 1974/18
GmbH I Wettbewerbsverbot aus § 7 UKV I Bereitstellung eines Softwareschlüssels für die Software V. I Unterlassungsanspruch
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. April 2017 – I ZR 55/16
§ 3 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG Bei dem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen ist die Information darüber, dass der […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015 – 4 W 97/14
GKG § 51 Abs. 2; GKG § 39 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 5 1. Nimmt ein Anspruchsteller sowohl eine juristische Person als auch deren gesetzlichen Vertreter wegen eines […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2006 – 8 U 27/05 – Wettbewerbsverbot
GmbH-Anteilseinziehung: Bemessung des Abfindungsentgelts bei der Geschäftsanteilseinziehung; Relevanz künftiger Änderungen der Körperschaftsteuer; kein gesetzliches Wettbewerbsverbot eines ausgeschiedenen angestellten Minderheitsgesellschafters
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Februar 1981 – II ZR 168/79
a) Kann die Gesellschafterversammlung einer GmbH von einem laut Satzung bestehenden Wettbewerbsverbot der Gesellschafter Befreiung erteilen, so genügt dazu die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen selbst dann, wenn die GmbH dadurch zu einem abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG wird.
b) In einem solchen Falle liegt in der Zustimmung zur Befreiung aber nur dann keine missbräuchliche Ausübung des Stimmrechts, wenn die Befreiung im Interesse der GmbH geboten ist.
c) Bei Wettbewerbsverstößen hat die Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 113 HGB neben dem Schadensersatzanspruch alternativ – soweit es rechtlich möglich ist – das Eintrittsrecht. Die Entscheidung, welches Recht geltend gemacht werden soll, fällt nicht in die Zuständigkeit eines, sondern aller Gesellschafter (§ 113 Abs 2 HGB), bei der hier gegebenen GmbH in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Bevor der Beschluß nicht gefaßt worden ist, kann bei einer Personengesellschaft kein Gesellschafter mit der actio pro socio gegen einen Mitgesellschafter vorgehen. Für die GmbH gilt nichts anderes.
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