AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93; GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34 Abs 2 GenG; GmbHG § 43; ZPO § 287 1. Eine GmbH bzw. nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Unternehmer
BGH, Beschluss vom 24. September 2013 – II ZR 396/12
Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersvorsorge I Unverfallbare Versorgungsanwartschaft einer als Unternehmer tätigen Person
1. Versorgungsanwartschaften können nur durch Zeiten als Arbeitnehmer und nicht durch solche als Unternehmer erworben werden.
2. Ist eine Person zeitweilig als Unternehmer, im Übrigen aber als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person (§ 17 BetrAVG) für ein Unternehmen tätig, kann eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft im Sinne von § 7 Abs. 2, § 1b Abs. 1, § 30f Abs. 1 BetrAVG nur entstehen, wenn die Unverfallbarkeitsfristen insgesamt in Tätigkeitsperioden erfüllt werden, in denen der Betroffene in den Anwendungsbereich des § 17 BetrAVG fällt.
3. Findet ein Statuswechsel statt, so sind für die Berechnung Zeiten, in denen der Betroffene als Unternehmer tätig war, weder für die Dauer der Versorgungszusage noch als Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.
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