§ 121 AktG, § 241 Nr 3 AktG 1. Ein Beschluß der Hauptversammlung, wonach die Satzung zur Regelung des Tagungsortes die Fassung erhält: „Die Hauptversammlung findet an dem Ort statt, den die Teilnehmer der vorausgegangenen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Untrennbar verbundene Mitgliedschaftsbefugnisse werden auf Geschäftsführung übertragen
BGH, Urteil vom 14. November 1983 – II ZR 33/83
Geschäftsführungsbefubnisse I Organanstellung durch Aufsichtsrat in mitbestimmter GmbH I Rechtsstellung des Arbeitsdirektors in mitbestimmter GmbH I Kompetenzüberschreitung
1. In der mitbestimmten GmbH ist der Aufsichtsrat auch für Abschluß, Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und die dazu notwendigen Entscheidungen zuständig.
2. In einem der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen ist es mit Rücksicht auf die Rechtsstellung des Arbeitsdirektors unzulässig, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung ein allgemeines Vetorecht einzuräumen.
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