§ 592 ZPO, §§ 592ff ZPO, § 293 BGB, § 611 BGB, § 615 BGB Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer im Urkundenprozess erhobenen Klage, mit der ein ehemaliger Sparkassenvorstand Vergütungsansprüche aus dem Dienstvertrag mit der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vergütung der Geschäftsführer
LG Duisburg, Urteil vom 13. April 2017 – 21 O 93/13
§ 26 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 174 S 1 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 626 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 46 […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 15. Oktober 2007 – II ZR 236/06
BetrAVG § 17 I 2; GmbHG § 64 I; BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 626 a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Dezember 2001 – II ZR 222/99
BetrAVG § 17 a) Aus der Erklärung der Gesellschaft, sie übernehme die dem Geschäftsführer früher erteilte Versorgungszusage als „vertraglich unverfallbar“, kann rechtsfehlerfrei hergeleitet werden, dass der Geschäftsführer versorgungsrechtlich so behandeln ist, als fänden die zwingenden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil 3. Juli 2000 – II ZR 381/98
BGB § 611, BetrAVG a) Ein Übergangsgeld, das für die Zeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles versprochen worden ist und nicht dem Schutz der §§ 1, 17 BetrAVG untersteht, kann unter die Bedingung gestellt werden, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Dezember 1999 – II ZR 152/98
BetrAVG a) Der „Widerruf“ einer Versorgungszusage ist kein fristgebunden auszuübendes Gestaltungsrecht, sondern findet seine Grundlage in dem Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, den der Verpflichtete dem Begehren des Berechtigten mit Rücksicht auf dessen schwerwiegendes Fehlverhalten entgegensetzen kann. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 1990 – II ZR 126/89
GmbH I Anfechtungsfrist für Gesellschafterbeschluss I Angemessenheit der Dienstbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1.1. Für die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen gilt im GmbH-Recht nicht die Monatsfrist des AktG § 246 Abs 1, sondern eine nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende angemessene Frist. Dabei kann jedoch die Monatsfrist, die dem Gesellschafter in jedem Fall zur Verfügung stehen muß, als Leitbild herangezogen werden.
1.2. Welche Frist angemessen ist, hängt auch davon ab, ob zur Vorbereitung der Klage schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen zu klären sind.
2. Zur Frage der Angemessenheit der Dienstbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Oktober 1976 – II ZR 204/74
§ 47 GmbHG, § 242 BGB, § 46 Nr 5 GmbHG a) Bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren gehalten hat, vermögen die Anfechtbarkeit nicht […]
Eintrag lesen