Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verjährungsbeginn
BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 – VI ZR 1118/20
1. Die Annahme grober Fahrlässigkeit (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) setzt im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zumindest in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass der geschädigte Fahrzeugerwerber von dem sogenannten Dieselskandal Kenntnis erlangt hat.
2. Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt lediglich voraus, dass die Musterfeststellungsklage selbst innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wird. Dagegen kann die Anspruchsanmeldung zum Klageregister – im zeitlichen Rahmen des § 608 Abs. 1 ZPO – auch später erfolgen.
3. Die Berufung auf den Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BGB verstößt nicht allein deshalb gegen Treu und Glauben, weil der Gläubiger seinen Anspruch ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage angemeldet hat.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 03. Juli 2020 – V ZR 250/19
§ 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 736 Abs 1 BGB, § 736 Abs 2 BGB, § 160 Abs 1 S 1 HGB, § 160 Abs 1 S 3 HGB Die […]
Eintrag lesenThüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 22.04.2020 – 2 U 287/18
Town & Country – unwirksame Preisanpassungsklausel mit dem Wortlaut: „Die derzeit gültigen Lizenzgebühren sind der Anlage 14 dieses Vertrages zu entnehmen. Die Anlagen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages und werden vom […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 19. November 2019 – II ZR 233/18
BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 Abs. 2 Bf; GmbHG §§ 64 Satz 1, 31 Abs. 1, 73 Abs. 1 § 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § […]
Eintrag lesenLG Meiningen, Urteil vom 22.11.2018 – Az.: (78) HK O 78/08
Art. 61 Abs, 1 lit. b, Art, 74,79 CISG; §§ 199, 204, 214, 249, 251 BGB Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits erster lnstanz hat die Klägerin zu tragen. 3. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 – IX ZR 168/17
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 Abs. 1 Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. September 2018 – II ZR 152/17
Aktiengesellschaft I Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Aufsichtsratsmitglied wegen Verjährenlassens von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Vorstandsmitglied bei verbotener Einlagenrückgewähr an das Aufsichtsratsmitglied
1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Aktiengesellschaft gegen ein Aufsichtsratsmitglied gemäß § 116 Satz 1, § 93 Abs. 2, Abs. 6 AktG wegen Verjährenlassens von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Vorstandsmitglied beginnt gemäß § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt der Verjährung des Ersatzanspruchs der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied.
2. Das gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied darauf beruht, dass dieses Einlagen an das Aufsichtsratsmitglied zurückgewährt hat.
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 – XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14
BGB §§ 195, 199, 812 a) Bereicherungsansprüche verjähren nach der Regelverjährung des § 195 BGB in drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 24.09.2014 – 5 U 177/12
Ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts, der im Wege der actio pro socio von einem anderen Gesellschafter die Rückzahlung angeblich eigenmächtiger Entnahmen verlangt, hat zunächst nur das Vorliegen von Entnahmen darzutun und nachzuweisen. Stehen solche Entnahmen fest, obliegt dem Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er hierzu berechtigt war. Die Berechtigung kann sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur aus einer Vereinbarung der Gesellschafter ergeben (Vergleiche: BGH, Urteil vom 30. Mai 1994, II ZR 205/93 und BGH, Urteil vom 8. November 1999, II ZR 197/98).
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