BGB § 708 Die Vorschrift des § 708 BGB schränkt die Haftung der Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten ein, indem sie an die Stelle der nach § 276 Abs. 2 BGB maßgebenden verkehrserforderlichen Sorgfalt den Maßstab […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für verkehrserforderliche Sorgfalt
BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 – VIII ZR 37/01
a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist ein Unternehmenskauf anzunehmen, wenn nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter, sondern ein Inbegriff von Sachen, Rechten und sonstigen Vermögenswerten übertragen werden soll und der Erwerber dadurch in die Lage […]
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