a) Das Berufungsgericht geht zu Unrecht davon aus, dass mögliche An-sprüche der Kläger aus Verschulden bei Vertragsschluss verjährt sind. Die vom Berufungsgericht dazu herangezogene, für wirksam gehaltene verjährungsverkürzende Regelung in Abschnitt C, Kapitel VIII Abs. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verkürzung Verjährung
BGH, Urteil vom 16. September 2002 – II ZR 107/01
Organschaftliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers Verjährungsverkürzung im Anstellungsvertrag
Die Frist für die Verjährung des Anspruchs nach § 43 Abs. 2 GmbHG kann abgekürzt werden, solange nicht die Pflichtverletzung des Geschäftsführers darin besteht, daß er entgegen § 43 Abs. 3 GmbHG an der Auszahlung gebundenen Kapitals der GmbH an Gesellschafter mitgewirkt hat (Aufgabe des Sen. Urt. v. 15. November 1999 – II ZR 122/98, ZIP 2000, 135).
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