AktG § 53aBitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 53a, § 123 Abs. 2 und 4, § 161 a) Das Gleichbehandlungsgebot ist verletzt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist zugelassen werden, obwohl die Einladung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 – 27 U 24/09
GmbHG §§ 19, 21, 23, 46; BGB § 273 1. Im Kaduzierungsverfahren gemäß § 21 GmbHG ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, doch sind sachlich gerechtfertigte Differenzierungen zulässig (Scholz-Emmerich, GmbHG, 10. Auflage 2006, § 21 Rn. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Dezember 1991 – II ZR 58/91
AktG §§ 243, 246; GmbHG §§ 34, 53; BGB §§ 133, 138, a) Wird die Höhe des den Gesellschaftern einer GmbH für den Fall der Zwangseinziehung ihres Geschäftsanteiles zu gewährenden Abfindungsanspruches durch Änderung oder Ergänzung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 1990 – II ZR 126/89
GmbH I Anfechtungsfrist für Gesellschafterbeschluss I Angemessenheit der Dienstbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1.1. Für die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen gilt im GmbH-Recht nicht die Monatsfrist des AktG § 246 Abs 1, sondern eine nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende angemessene Frist. Dabei kann jedoch die Monatsfrist, die dem Gesellschafter in jedem Fall zur Verfügung stehen muß, als Leitbild herangezogen werden.
1.2. Welche Frist angemessen ist, hängt auch davon ab, ob zur Vorbereitung der Klage schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen zu klären sind.
2. Zur Frage der Angemessenheit der Dienstbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Dezember 1977 – II ZR 136/76
§ 134 Abs 1 S 2 AktG vom 06.09.1965 Ein Höchststimmrecht kann auch durch satzungsändernden Mehrheitsbeschluß und ohne die Zustimmung betroffener Aktionäre eingeführt werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Juni 1975 – II ZR 23/74
GmbH-Konzernrecht I Haftung des Mehrheitsgesellschafters für sorgfaltswidrige Weisungen an die Geschäftsführung
Hat der Mehrheitsgesellschafter einer Zweimann-GmbH, die satzungsmäßig die Geschäfte von Kommanditgesellschaften führt, die GmbH-Geschäftsführung dazu veranlaßt, zu Lasten dieser Gesellschaften nachteilige Geschäfte vorzunehmen, so kann der zugleich an den Kommanditgesellschaften unmittelbar beteiligte Minderheitsgesellschafter berechtigt sein, von jenem Schadensersatz – und zwar auf Leistung an die benachteiligten Gesellschaften – zu veranlagen; dasselbe kann gelten, wenn Tochtergesellschaften der Kommanditgesellschaften benachteiligt werden, in die sich die Leitungsmacht der GmbH fortsetzt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. Juli 1970 – V ZR 110/67
Auslegung genossenschaftlicher Mitgliedsrechte
Zum Gebot der Gleichbehandlung von Eigenheimern durch ihre Genossenschaft.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Juli 1960 – II ZR 24/58
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Genossenschaftsrecht
Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann auch den Anspruch begründen, die benachteiligten Genossen so zu stellen, wie die bevorzugten Mitglieder gestellt worden sind, oder einen bestimmten Genossen gewährten Vorteil unter diesen und den benachteiligten Genossen aufzuteilen.
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