VersAusglG § 2 Ein betrieblich erworbenes Anrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, das noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, ist insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Versorgungsausgleich
BGH, Urteil vom 14. Mai 1964 – II ZR 191/61
§ 197 BGB, § 196 BGB Die vertraglichen Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen des Geschäftsführers einer GmbH verjähren nach § 197 BGB in 4 Jahren. Tenor Auf die Revision und die Berufung der Klägerin werden das an Verkündungs […]
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