AktG §§ 241, 243, 249 AktG; ZPO § 256; 1. Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Geltendmachung von Beschlussmängeln der Gesellschafterversammlung einer GmbH mangels eigenständiger Regelungen im GmbHG die aktienrechtlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, soweit […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vertretung durch Geschäftsführer
BGH, Beschluss vom 02. Februar 2016 – II ZB 2/15
GmbHG § 46 Nr. 8 Alt.2 Prozessvertreter einer GmbH gemäß § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG in einem Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer ist der Beirat der GmbH, wenn nach der Satzung der dreiköpfige […]
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.03..2015 – 1 U 113/14
§ 519 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO, § 43 Abs 2 GmbHG, § 52 Abs 1 GmbHG, § 112 AktG 1. Ist der Berufungsschrift gemäß § 519 III ZPO eine […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Dezember 1991 – II ZR 31/91
GmbHG §§ 46, 47 a) Die Gesellschafterversammlung ist befugt, zur Vertretung der Gesellschaft in einem von einem Gesellschafter gegen sie geführten Rechtsstreit einen besonderen Vertreter zu bestellen, wenn in dem Prozess eine Pflichtverletzung eine Rolle […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 – II ZR 72/81
§ 37 GmbHG, § 46 GmbHG, § 179 BGB Daß die Gesellschafterversammlung der Beklagten als oberstes Gesellschaftsorgan den Notgeschäftsführer angewiesen hat, die Genehmigung zu erklären, ist ohne Belang. Es ist zwischen der internen Entscheidungszuständigkeit der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. November 1980 – II ZR 51/80
Vertretung der GmbH im Prozeß über Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung
Wird mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers geltend gemacht, so vertritt derjenige die GmbH im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist. Das gilt auch, wenn bis zur Bestellung des umstrittenen Geschäftsführers Notgeschäftsführer im Amt gewesen sind (Ergänzung BGH, 1961-12-14, II ZR 97/59, BGHZ 36, 207).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. November 1958 – II ZR 17/57
a) GmbHG § 46 Nr 8 gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen ausgeschiedenen Geschäftsführer.
b) Das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses ist sachliche Klagevoraussetzung.
c) Die Aufforderung zu schriftlicher Abstimmung muß die Feststellung enthalten, daß die statutarischen Voraussetzungen für dieses Verfahren gegeben sind.
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