Beschlussfassung über Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG I Beschlussfassung über Abberufung besonderer Vertreter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Verzögerung der Klagezustellung
OLG München, Urteil vom 06.10.2021 – 7 U 2562/20
Ausschluss des Gesellschafters I Zustellung demnächst
Eine Zustellung „demnächst“ nach Eingang des Antrags oder der Erklärung bedeutet eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat.
Bei der Verzögerungsberechnung unbeachtlich ist daher unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze der Zeitraum vom 22.08.2019 (Zeitpunkt der Klageeinreichung) bis zum Eingang der Kostenvorschussanforderung der Landesjustizkasse beim Klägervertreter am 04.09.2019, da die Klägerin auf die Kostenvorschussanforderung keinen Einfluss hatte und der Zeitraum von der Klageeinreichung bis zur Anforderung auch nicht so lange war, dass eine zwischenzeitliche Anfrage der Klägerin beim Gericht geboten gewesen wäre
BGH, Urteil vom 29. März 2017 – VIII ZR 11/16
ZPO § 189 a) Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Gericht eine förmliche Zustellung des Dokuments vornehmen wollte. Dieser Zustellungswille muss sich zudem auf einen bestimmten Adressaten beziehen. Nur […]
Eintrag lesenBGH, Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25. Oktober 2016 – II ZR 230/15
AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juli 2006 – IV ZR 23/05
§ 12 Abs 3 VVG, § 167 ZPO Bei der Frage, ob eine Klagzustellung „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, sind Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. November 1988 – II ZR 82/88
§ 242 Abs 2 S 2 AktG, § 270 Abs 3 ZPO vom 03.12.1976 Die Frist, nach deren Ablauf ein nichtiger Hauptversammlungsbeschluß geheilt ist, verlängert sich mit Einreichung der Nichtigkeitsklage beim Gericht, sofern die Klage […]
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