Einstweilige Verfügung I Vinkulierungsklausel I Übertragung von Geschäftsanteilen I Vinkulierung
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vinkulierung der Geschäftsanteile
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2013 – 18 W 66/13
§ 242 BGB 1. Aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten gemäß § 242 BGB kann sich ein Verfügungsanspruch ergeben. 2. Im Regelfall ist es sowohl der Gesellschaft, ihren Geschäftsführern als auch den Gesellschaftern untersagt, eigenmächtig, d.h. ohne entsprechenden […]
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 26.03.2008 – 90 O 11/08
§ 43 GmbHG, § 51a GmbHG, § 51b GmbHG Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, dass ein Gesellschafterbeschluss, mit dem einem Kaufinteressenten, insbesondere einem Wettbewerber, eine Due Diligence Prüfung gewährt wird, von den Gesellschaftern […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 23.01.2008 – 7 U 3292/07
§§ 15 Abs. 5, 53 Abs. 3 GmbHG Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass über Geschäftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft durch Veräußerung oder Belastung verfügt werden kann mit der Ausnahme der zustimmungsfreien Übertragung […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2004 – 2 U 286/04
§§ 15 Abs. 5, 53 Abs. 3 GmbHG Bei einer GmbH können eine Vinkulierung und die Einräumung eines Vorkaufsrechts der anderen Gesellschafter im Nachhinein nur mit Zustimmung aller Gesellschafter in unanfechtbarer Weise beschlossen werden. Die […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.1997 – 11 U 13/96
§ 53 GmbHG 1. Das den Gesellschaftern einer GmbH im Falle einer Veräußerung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag zustehende Vorkaufsrecht ist dann kein relativ unentziehbares Mitgliedschaftsrecht, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts von vornherein […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 1989 – U 1053/87 (Kart)
Klage gegen GmbH auf Zustimmung zu einer Anteilsübertragung
1. Verweigert die Gesellschafterversammlung einer GmbH die nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Zustimmung zu einer Übertragung eines Gesellschaftsanteils, so kann der Gesellschafter, der darin eine Verletzung gesellschaftlicher Treuepflichten sieht, (Leistungs-)Klage auf Zustimmung gegen die Gesellschaft erheben. Die Klage unterliegt keiner Anfechtungsfrist. Es bedarf keiner Teilnahme der Gesellschafter als Streithelfer an dem Verfahren.
2. Ob die Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung eine Verletzung gesellschaftlicher Treuepflichten darstellt, bedarf einer Interessenabwägung.
3. Auch eine reine Besitzgesellschaft, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ist Normadressatin des GWB § 26 Abs 2 (juris: WettbewG), solange sie ihre Absicht, sich als Unternehmen zu betätigen, nicht endgültig aufgegeben hat.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1964 – 6 U 208/63
Macht die Satzung die Übertragung oder Belastung der Geschäftsanteile von der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter abhängig, so ist in der Regel anzunehmen, daß unentziehbare Mitgliedschaftsrechte begründet werden sollten. Es steht innerhalb der Grenzen der §§ 226, 826 und des § BGB § 242 BGB im freien Ermessen der berechtigten Gesellschafter, ob sie die Zustimmung zur Übertragung oder Belastung eines Geschäftsanteils erteilen oder verweigern wollen.
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