Gesellschafterstreit I Einziehung von Geschäftsanteilen I wichtiger Grund I Beschlussmängelstreitigkeiten I Anfechtungsklage I Nichtigkeitsklage I Anfechtungsfrist I Teilnahmerecht I Versammlungsleiter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Vorläufig verbindliche Feststellungen der Beschlussergebnisse durch Versammlungsleitung
BGH, Urteil vom 20. November 2018 – II ZR 12/17
a) Die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen.
b) Allein die unberechtigte, weil nicht satzungsgemäße Übernahme der Versammlungsleitung als solche stellt bei der GmbH keinen relevanten Verfahrensmangel dar, der zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher unter dieser Versammlungsleitung gefassten Beschlüsse führt. Vielmehr bedarf es hierfür auch in diesem Fall eines für die Beschlussfassung ursächlichen oder relevanten Durchführungsfehlers bei der Versammlungsleitung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. April 2017 – II ZR 77/16
GmbH I Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers I Vorliegen eines wichtigen Grundes
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.
Eintrag lesenBrandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.01.2017 – 6 U 21/14
AktG §§ 241, 243, 249 AktG; ZPO § 256; 1. Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Geltendmachung von Beschlussmängeln der Gesellschafterversammlung einer GmbH mangels eigenständiger Regelungen im GmbHG die aktienrechtlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, soweit […]
Eintrag lesenBGH, Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25. Oktober 2016 – II ZR 230/15
AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 04.12.2015 – 18 U 149/15
Aktiengesellschaft I Auskunftsanspruch eines besonderen Vertreters gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
1. Von der Gesellschaft bzw. dem Vorstand als dort zuständigem Organ kann ein besonderer Vertreter im Sinne des § 147 AktG zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen verlangen. Ihm steht dabei ein weitreichendes, nur durch den Gesichtspunkt unsachgemäßer Ausübung begrenztes Ermessen zu.
2. Auf die Begründetheit des Informationsverlangens hat es keinen Einfluss, wenn die betroffenen Beschlüsse nach § 243 AktG anfechtbar sind. Denn solange keine rechtskräftige Nichtigerklärung vorliegt, sind die Beschlüsse vorläufig wirksam.
3. Indem der Gesetzgeber in § 147 Abs. 1 S. 2 AktG eine kurze Frist nicht etwa nur für irgendwelche Maßnahmen zur Rechtswahrung, sondern für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs vorgesehen hat und überdies den Fristbeginn weder vom Ablauf der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG, noch gar vom Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der der Tätigkeit des besonderen Vertreters zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlüsse abhängig gemacht hat, hat er den besonderen Vertreter zu unverzüglichen Maßnahmen veranlasst, die hinsichtlich des Auskunftsbegehrens einen Eilbedarf und Verfügungsgrund begründen.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 28.10.2015 – 34 Wx 89/15
Grundbuchverfahren: Löschung eines sich gegen die eingetragene Anwachsung des Anteils eines ausgeschlossenen BGB-Gesellschafters richtenden Amtswiderspruchs
Die Löschung eines sich gegen die im Grundbuch eingetragene Anwachsung des Gesellschaftsanteils eines ausgeschlossenen Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft richtenden Amtswiderspruchs kommt nicht in Betracht, wenn nach überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem konstant gebliebenen Gesellschafterbestand auszugehen ist. Die schlüssige Darlegung eines das Ausscheiden darstellenden Sachverhalts reicht insofern nicht aus.
Eintrag lesenKG Berlin, Beschluss vom 12.10.2015 – 22 W 74/15
§ 59 Abs 2 FamFG, § 241 AktG, § 53 Abs 2 S 1 GmbHG Der in einer GmbH-Gesellschafterversammlung bestimmte Versammlungsleiter kann die Befugnis zur Beschlussfeststellung haben mit der Folge, dass der Beschluss zunächst als […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Beschluss vom 19.09.2013 – 2 U 505/13
GmbHG §§ 35, 47; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; ZPO §§ 935, 940 1. Einstweiliger Rechtsschutz gemäß §§ 935, 940 ZPO kann im Gesellschaftsrecht zur Verhinderung der Umsetzung anfechtbarer oder nichtiger […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2013 – 7 U 57/12
GmbHG §§ 47, 48; AktG §§ 241, 246, 247; ZPO § 114 1. Das GmbHG enthält zur Geltendmachung der Mangelhaftigkeit von Beschlüssen keine Regelungen. Nach nicht unbestrittener (vgl. Hüffer/Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 47 Rn. […]
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