ADCOCOM GmbHG §§ 19, 30, 31, 56; EGGmbHG § 3 a) Die in § 3 Abs. 4 EGGmbHG angeordnete rückwirkende Anwendung von § 19 Abs. 4 GmbHG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zahlung
BGH, Urteil vom 16. März 2009 – II ZR 280/07
Insolvenz der Aktiengesellschaft I Beginn der Geltung des Zahlungsverbots I Pflichten des Aufsichtsrats bei Feststellung der Insolvenzreife
1. Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.
2. Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. März 2009 – II ZR 32/08
§ 204 Abs 2 S 2 BGB, § 130a Abs 3 aF HGB, § 177a S 1 HGB Der Geschäftsführer haftet gemäß § 130 a Abs. 3 HGB a.F. für Zahlungen, die er zu einer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Februar 2009 – II ZR 292/07
Sanitary
1. Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH, 16. Juli 2007, II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 – TRIHOTEL) kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft (§§ 69 ff. GmbHG) in Betracht.
2. Der für die Existenzvernichtungshaftung nach § 826 BGB bei der werbenden Gesellschaft anerkannte Grundsatz eines verselbstständigten Vermögensinteresses gilt erst recht für eine Gesellschaft in Liquidation, für die § 73 Abs. 1 und 2 GmbHG den Erhalt des Gesellschaftsvermögens im Interesse der Gläubiger in besonderer Weise hervorhebt. Der Liquidationsgesellschaft kann daher ein eigener (Innenhaftungs-)Anspruch aus § 826 BGB gegen den Gesellschafter schon dann zustehen, wenn dieser unter Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG in sittenwidriger Weise das im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zweckgebundene Gesellschaftsvermögen schädigt, ohne dass zugleich die speziellen „Zusatzkriterien“ einer Insolvenzverursachung oder -vertiefung erfüllt sind.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. September 2008 – II ZR 234/07
GmbHG §§ 30, 31, 43 a) Das gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. März 2007 – II ZR 310/05
GmbHG §§ 30, 31, 32a, 64; HGB § 130a a) Der in § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 HGB geregelte Ersatzanspruch entspricht demjenigen aus § 64 Abs. 2 GmbHG und ist auf Erstattung […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 03.04.2000 – 23 U 865/98
§ 30 Abs 1 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 3 S 1 GmbHG 1. GmbHG § 30 Abs. 1 untersagt nicht nur Auszahlungen an die Gesellschafter, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Juni 1992 – II ZR 88/91
Abtretung einer Masseforderung nach Rechtshängigkeit I Prozeßführungsbefugnis nach Konkursaufhebung; Verstoß gegen Kapitalerhaltungsgebot der GmbH durch Gehaltsauszahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
1. Das Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und danach abgetretene Masseforderung geht nach Beendigung des Konkursverfahrens in der Regel auf den neuen Gläubiger über.
2. Ist einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessener vertraglicher Vergütungsanspruch eingeräumt worden, so verstößt die Auszahlung des Gehalts nicht – teilweise – gegen GmbHG § 30 Abs 1, wenn dafür das Stammkapital angegriffen werden muß. Das gilt auch für eine gewinnunabhängige Tantieme.
3. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kann ein Geschäftsführer verpflichtet sein, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen.
4. Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen sind nicht geeignet, Mittel für nicht durch eine entsprechende Gegenleistung ausgeglichene Auszahlungen an einen Gesellschafter freizusetzen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. März 1986 – II ZR 114/85
§ 11 Abs. 2 GmbHG Verletzt der Geschäftsführer seine der werdenden GmbH gegenüber bestehenden Pflichten, so haftet er dieser selbst aus § 43 GmbHG. a) Ein Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot im Sinne von GmbHG § […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Oktober 1985 – II ZR 276/84
Mit den Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmanns sind Warenlieferungen vereinbar, denen eine vollwertige Gegenleistung, insbesondere gleichwertige (Bar-)Einnahme gegenübersteht.
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