InsO § 15a; GmbHG § 64 a.F.; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 a) Das Verbot der Insolvenzverschleppung dient nicht nur der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens, sondern hat auch den Zweck, Insolvenzreife Gesellschaften […]
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