ArbGG §§ 2, 5 1. Mit der Abberufung aus der Organschaft (BAG, Beschluss vom 15.11.2013 – 10 AZB 28/13, Rn. 18) bzw. mit deren Eintragung in das HandelsregisterBitte wählen Sie ein Schlagwort:EintragungEintragung in das HandelsregisterHandelsregister […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zuständiges Gericht und Vertretung im Prozess
OLG München, Urteil vom 06.10.2010 – 7 U 2193/10
GmbHG § 47; InsO § 80 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:FeststellungFeststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. November 1980 – II ZR 51/80
Vertretung der GmbH im Prozeß über Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung
Wird mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers geltend gemacht, so vertritt derjenige die GmbH im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist. Das gilt auch, wenn bis zur Bestellung des umstrittenen Geschäftsführers Notgeschäftsführer im Amt gewesen sind (Ergänzung BGH, 1961-12-14, II ZR 97/59, BGHZ 36, 207).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 – II ZR 97/59
Vertretungsmacht des Liquidators bei Nichtigkeitsklage eines Gesellschafters – Einfluß der Nichteinladung eines Gesellschafters auf die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen
1. Die Vertretungsmacht eines Liquidators umfaßt die Befugnis, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Rechtsstreit zu vertreten, in dem ein Gesellschafter beantragt hat, die Nichtigkeit des Auflösungsbeschlusses festzustellen.
2. Ist ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht zur Gesellschafterversammlung eingeladen worden, so ist ein in dieser Versammlung gefaßter Beschluß nichtig, wenn nicht sämtliche Gesellschafter anwesend sind.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Oktober 1956 – II ZR 130/55
a) Bedarf die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen nach dem Gesellschaftsvertrag der Genehmigung des Aufsichtsrats, hat aber die Gesellschaft aus politischen Gründen keinen Aufsichtsrat, so genügt es, wenn 27 von 30 Gesellschaftern ihre Geschäftsanteile abtreten, die mehr […]
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