§ 26 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 174 S 1 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 626 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 46 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Zuständigkeiten nach § 46 GmbHG
OLG München, Urteil vom 23.02.2017 – 23 U 4888/15
Gesellschafterversammlung einer GmbH I Feststellung der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses hinsichtlich der Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Mitgesellschafter
1. Fehlt es in einer Gesellschafterversammlung an einer förmlichen Beschlussfeststellung, weil kein Versammlungsleiter bestimmt wurde, ist die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Beschlusses durch eine Beschlussfeststellungsklage nach § 256 ZPO festzustellen (Anschluss BGH, 24. März 2016, IX ZB 32/15, ZIP 2016, 817).
2. Die Gesellschafterversammlung einer GmbH ist analog § 46 Nr. 8 2. Alt. GmbHG berechtigt, im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Mitgesellschafter einen besonderen Vertreter zu bestellen.
3. Der im Rahmen einer Beschlussfassung gemäß § 46 Nr. 8 1. Alt. GmbHG bestehende Stimmrechtsausschluss eines wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch zu nehmenden Gesellschafters gilt ebenso, wenn es darum geht, nach § 46 Nr. 8 GmbHG das Organ zu bestellen, das die Gesellschaft im Prozess gegen ihn vertreten soll. Das Stimmrecht in diesem Punkt auszuschließen, ist ebenfalls sachgerecht, weil von dem betroffenen Gesellschafter nicht erwartet werden kann, dass er einen Prozessvertreter auswählt und bestellt, der gegen ihn selbst die Interessen der Gesellschaft am entschiedensten vertritt.
4. Auf die Erfolgsaussichten des geplanten Vorgehens kommt es für den Stimmrechtsausschluss nicht an.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 12. Januar 2017 – 23 U 1994/16
§ 46 Nr 7 GmbHG, § 47 Abs 4 GmbHG, § 538 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 02.03.2016, 1 […]
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Januar 2014 – 2 U 57/13
§ 43 Abs 2 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG 1. Die ausschließliche interne Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für alle das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers betreffenden Vereinbarungen erfasst – vorbehaltlich abweichender individueller Satzungsregelungen – auch andere Rechtsgeschäfte, […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2013 – 3 U 635/13
GmbHG §§ 29, 46; HGB § 266 1. Sollen im Rahmen der Ergebnisverwendungsentscheidung Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und thesauriert werden, insbesondere in Gewinnrücklagen eingestellt werden, so können die Gesellschafter hierüber im Ergebnisverwendungsbeschluss entscheiden (§§ […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 17.05.2013 – 12 W 30/12
GmbHG §§ 16, 40 1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Gesellschaft gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Der Eröffnungsbeschluss beseitigt jedoch nicht die Fähigkeit der Gesellschaft, Träger von Rechten und […]
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