Urteil des BGH vom 20.09.2011, II ZB 17/10 I. Der BGH hat mit Urteil vom 20.09.2011 entschieden: Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz […]
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BGH, Beschluss vom 20. September 2011 – II ZB 17/10
Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung: Zurückweisung einer eine Veränderung nur ankündigenden Gesellschafterliste durch das Registergericht; gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen Geschäftsanteils vor Bedingungseintritt
1. Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt.
2. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden.
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