Buch
Ihre Spezialisten im
Gesellschaftsrecht,
Handelsrecht und
Steuerrecht.

Gesellschaftsrecht I Wir sind hochspezialisiert im Gesellschaftsrecht

Heute ist die Wirtschaftsrechtskanzlei für ihre Mandanten erfolgreich, die durch Spezialwissen besticht.

Löffler. Rechtsanwälte beraten als Spezialisten im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht. Diese Rechtsgebiete sind besonders komplex.

Wer sind wir?

Unsere Gesellschaftsrechtskanzlei ist eine hochspezialisierte Rechtsanwaltsboutique. Wir verstehen uns als anwaltliche Dienstleister.

Wen beraten wir?

Unser Team spricht mit seinem Spezialwissen insbesondere Unternehmen und Unternehmer an.

Deshalb beraten wir die  Gesellschafter und Geschäftsführer und die GmbH selbst.

Wir vertreten die Aktiengesellschaft, die Aktionäre, den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Darüber hinaus sind Gesellschaften anderer Gesellschaftsformen und Vereinigungen, aber auch deren Mitglieder und Organe unsere Mandanten.

Auf Umstrukturierungen von Unternehmen, Umwandlungen wie Formwechsel, Spaltungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen etc. sind wir ebenso spezialisiert.

Ohne Steuerrecht gelingt keine vollständige Beratung im Gesellschaftsrecht. Wir fassen die gesellschaftsrechtliche und die steuerliche Beratung zusammen.


Hinweis zu unserer n e u e n Seite www.K1.de und post@K1.de

Unser Internetauftritt befindet sich derzeit in der Umbauphase. Unsere neue Homepage unter www.K1.de entsteht Schritt für Schritt. Die hiesige Seite wird als Rechtsprechungssammlung (z.B. Geschäftsführerabberufung aus wichtigem Grund oder Kündigung des Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund), sozusagen als Bibliothek weitergeführt.


Fachübergreifende Beratung

Unsere Gesellschaftsrechtskanzlei setzt sich mit den Problemen unserer Mandanten fachübergreifend im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht auseinander. Denn heute wird besonders in unseren Beratungsgebieten die Rechts- und Steuerberatung fachübergreifend aus einer Hand nachgefragt. Daher können wir Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht sowie kooperierende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unseren Mandanten ein umfangreiches Spezialwissen im Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht zur Verfügung stellen.

Wir sind insbesondere Praktiker

Wir greifen insbesondere auf die über 6.000 wesentlichen Gerichtsentscheidungen erstens des Bundesgerichtshof (BGH), zweitens der Oberlandesgerichte (OLG) und drittens der sonstigen Gerichte zu unseren Fachthemen zurück. Beschlüsse und Urteile sind auf unserer Homepage auch systematisch abrufbar. Über Suchbegriffe können Sie das von Ihnen gesuchte Urteil schnell finden.

Unter dem jeweiligen Problemkreis (beispielsweise Ausschluss des GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Ausschluss
Ausschluss des Gesellschafters
einer GmbH oder Haftung des VorstandsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Haftung
Haftung des Vorstands
) sind alle Entscheidungen Urteile besonders hilfreich nach deren Systematik inhaltlich sowie die Gerichtsurteile nach dem Urteilsdatum geordnet.

30 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht

Wir Experten wissen auch wie Unternehmer denken. Wir gewährleisten mit unserem Verständnis für unternehmerische Entscheidungen größtmögliche Lösungskompetenz bei der Bearbeitung unserer wirtschaftsrechtlichen Mandate.

Unser Leitspruch lautet:

Andere denken nach, wir denken vor.

Udo Lin­den­berg, Musiker

Erfurt I Thüringen I 2023 I deutschlandweite Beratung

Gesellschaftsrecht

Aktuelle ausgewählte Entscheidungen

Landgericht Erfurt, Beschluss vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24

Streitwert bei Ausschluss eines Mitglieds aus einer Genossenschaft

Unzweifelhaft in dem vorliegenden Verfahren ist, dass es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt und der Wert der klägerischen Anteile an der Genossenschaft höher zu bewerten ist als der Nennwert. Ferner stellt der BGH auf den wirtschaftlichen Wert der Anteile ab.

Eintrag lesen

OLG München, Urteil vom 27.10.2025 – 7 U 1723/25 e

Das statuierte Widerspruchsrecht eines jeden Gesellschafters der Klägerin zu 1) gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Klägerin zu 1) führt dazu, dass von der Gesellschafterversammlung gefasste Beschlüsse bei Erhebung eines dagegen gerichteten Widerspruchs nicht als vorläufig wirksam (bzw. verbindlich) anzusehen sind. Diese Widerspruchsfolge besteht auch, wenn der widersprechende Gesellschafter nach § 47 GmbHG bei der Beschlussfassung einem Stimmverbot unterlegen sein sollte, wenn also im streitgegenständlichen Fall in der Person der Beklagten ein wichtiger Grund für deren Abberufung als Geschäftsführer tatsächlich vorgelegen haben sollte (zur Erstreckung des Stimmverbots auf Gesellschafter der Klägerin zu 1), die der Kontrolle eines der Geschäftsführer der Klägerin zu 1) unterliegen, vgl. Senat, Urteil vom 22.01.2025 – 7 U 3733/24 e, Rdnr 243 bei juris). Denn nur so kann der in der Satzung der Klägerin zu 1) mit der Regelung des § 5 Nr. 16 S. 2 erstrebte Schutz eines jeden Gesellschafters vor Entscheidungen der Mitgesellschafter erreicht werden, ohne gleichzeitig die Regelung des § 47 GmbHG auszuhebeln.

Eintrag lesen

BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2025 – II ZR 147/24

Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss. Es fehlt bereits an dem ersten dieser beiden Merkmale, wenn das Gericht einen in zivilprozessual zulässiger Weise eingereichten Schriftsatz übersieht (vgl. etwa BVerfGE 11, 218, 220 mwN).

Eintrag lesen