§ 13 Abs 2 GmbHG, § 242 BGB
Der Umstand, daß eine GmbH, deren Alleingesellschafterin ebenfalls eine juristische Person ist, mit einem Stammkapital ausgestattet ist, das außer Verhältnis zu ihrem satzungsmäßigen Zweck steht (Unterkapitalisierung), rechtfertigt weder für sich allein, noch dann ohne weiteres einen Haftungsdurchgriff ihrer Gläubiger gegen die Alleingesellschafterin, wenn die GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in diese eingegliedert ist.
Schlagworte: Alleingesellschafter, Durchgriffshaftung, Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter, Unterkapitalisierung, Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen, Vermögensvermischung