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OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1999 – 2 U 133/99

UWG § 1, BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 823
Abs. 1

Bei der grundsätzlich zulässigen Verleitung von Mitarbeitern eines Unternehmens zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung können besondere Begleitumstände die Sittenwidrigkeit begründen. Sie liegen dann vor, wenn der Abwerbende (Headhunter) die Mitarbeiter im Betrieb anruft, damit das von dem Unternehmen aufgebaute Kommunikationssystem nutzt und mißbraucht und so in die Betriebssphäre eindringt. Der Umstand, daß sich diese Art des Headhunting zunehmender Beliebtheit erfreut, legitimiert das anstößige Verhalten nicht.

Schlagworte: Abwerbeverbot, Abwerbung, Gezielte Behinderung, Mitbewerber gezielt behindert, nachvertragliches Abwerbeverbot, UWG § 4 Nr. 4