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BAG, Urteil vom 08.06.2000 – 2 AZR 207/99

§ 5 ArbGG, § 611 BGB

Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 – 2 AZR 330/84 – BAGE 49, 81).

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Geschäftsführer